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Vermietertipp: Wespennest beseitigen

Ein Quälgeist und doch sind Wespennester zu schützen

Inhalt:

Wespen sind häufig lästig und schränken die Wohnqualität von Mietern ein. Deswegen sollten sich Vermieter zeitnah darum kümmern, ein vorhandenes Wespennest beseitigen zu lassen. Da die Tiere unter Naturschutz stehen, müssen hierbei zahlreiche Dinge berücksichtigt werden. Die Entfernung sollte idealerweise durch Fachkräfte erfolgen. Es gibt aber verschiedene Übergangslösungen, auf die Vermieter zurückgreifen können.

Wer ein Wespennest beseitigen möchte, braucht hierfür eine gute Begründung und eine offizielle Genehmigung. Bis Vermieter diese bekommen, müssen sie sich mit einigen Übergangslösungen behelfen. Dabei sind Wespen friedlicher, als gedacht und sie haben ihren biologischen Sinn, auch wenn man das nicht so glauben mag.

Dieser Artikel widmet sich der Frage, wie Vermieter ein Wespennest beseitigen lassen können, wer die Kosten hierfür trägt und wie sich die Entstehung solcher Nester von vornherein vermeiden lässt.

Eine Wespennest-Beseitigung ist nur mit einer überzeugenden Begründung möglich

Viele Menschen empfinden Wespen als lästig. Das ist im Alltag ebenso der Fall wie bei Grillfesten und beim Spielen oder Sonnenbaden im Garten. Das allein reicht als Begründung aber nicht aus, um ein Wespennest beseitigen zu lassen. Die Tiere stehen unter Naturschutz und dürfen daher nur mit einer Genehmigung der Naturschutzbehörde entfernt werden. Um diese zu bekommen, ist eine überzeugende Begründung erforderlich.

So muss durch das Wespennest eine konkrete Beeinträchtigung erfolgen, damit es entfernt werden darf. Ein weiterer Grund liegt vor, wenn unter den Vermietern Allergien gegen Wespenstiche vorliegen und diese durch das Nest somit in ihrer Gesundheit gefährdet sind. Der Antrag bei der Naturschutzbehörde muss eine solche konkrete Begründung für den Wunsch nach einer Beseitigung enthalten, um eine Chance auf Bewilligung zu haben.

Wann darf ein Wespennest beseitigt werden?

Ein Wespennest darf nicht jederzeit entfernt werden. Deswegen ist es nicht möglich, das Nest zu entfernen, wenn es entdeckt wurde. Meist bietet sich das Frühjahr für eine Beseitigung an, da der Bau zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Häufig werden Wespennester deshalb im April entfernt. Ebenso ist es möglich, den Herbst abzuwarten. Hier verlassen die Wespen das Nest und werden bei der Beseitigung nicht beeinträchtigt. Im Herbst stirbt nämlich das komplette Volk und nur eine Jungkönigin überlebt. Diese überwintert dann und gründet im kommenden Jahr ein neues Volk.

Übergangslösungen bis zur Beseitigung des Wespennests

Bis Vermieter eine Genehmigung von der Naturschutzbehörde erhalten haben, kann einige Zeit vergehen. Bis dahin sollten einige Übergangslösungen und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. So ist es ratsam, einen Abstand von mindestens 6 m bis zum Wespennest einzuhalten. Ansonsten kann es passieren, dass sich die Tiere angegriffen fühlen und zum Gegenangriff übergehen.

Ebenso ist es möglich, ein Bettlaken oder ein Holzbrett vor dem Wespennest aufzuhängen. Wenn Wespen die Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung nicht sehen, fühlen sie sich nicht bedroht und greifen nicht an. Ebenso bietet es sich an, eine spezielle Schutzkleidung zu tragen. Hierbei kommt es auf lange Ärmel und Hosenbeine an, aber auch Handschuhe sollten beim Aufhängen des Lakens oder bei anderen Maßnahmen getragen werden.

Hinweis: Grundsätzlich ist eine Verlagerung des Nesteingangs möglich. Hierbei kommt ein Rohr zum Einsatz.

Ein Wespennest professionell beseitigen

Wenn ein Nest von seinem Volk verlassen ist, kann es sowohl von Fachleuten als auch von den Vermietern selbst entfernt werden. Aber auch in einem solchen Fall ist eine offizielle Genehmigung erforderlich. Häufig ist es empfehlenswert, eine solche Aufgabe in die Hände von Fachkräften zu legen, da diese das Nest komplett entfernen können. Zudem wird von den Spezialisten exakt festgestellt, ob das Nest tatsächlich komplett verlassen ist.

In der Regel werden Wespennester mit einem Spaten beseitigt und anschließend die Reste gründlich abgeschabt. Wichtig ist, dass keine Duftstoffe zurückbleiben, die neue Wespen anlocken können. Das Nest wird anschließend in der Biotonne entsorgt, es ist aber auch möglich sie in den Hausmüll zu werfen. Bei einer akuten Bedrohung durch eine Allergie kommt zudem eine Umsiedlung in Betracht. Diese können ausschließlich ausgewiesene Profis durchführen. Hierbei werden die Wespen eingesaugt und an einem weit entfernten Ort wieder ausgesetzt.

Wenn ein Nest noch bewohnt ist, muss es zwingend von Fachleuten wie einem Kammerjäger entfernt werden. Häufig wird hierzu das Nest mit Wespenschaum verschlossen und anschließend beseitigt. Gelegentlich ist ein Wespennest aber so versteckt, dass man nicht ohne weiteres herankommt. In diesem Fall kommen meist Chemikalien zum Einsatz, die sowohl die Wespen als auch die Larven töten. Das Zerschlagen oder ausräuchern ist nicht zielführend und kann zu Folgekosten führen. Ebenso sollten Wespennester nicht verbrannt werden, da sie ausgesprochen brennbar sind und das Feuer leicht außer Kontrolle gerät.

Wer bezahlt für die Beseitigung des Wespennests?

Bei der Beseitigung eines Wespennests fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Diese hängen unter anderem davon ab, wie gut das Nest erreichbar ist beziehungsweise wie kompliziert die Umsiedlung ist. Die Entfernung eines Wespennests kostet üblicherweise zwischen 150 €-250 €. Für eine Umsiedlung müssen 50 €-100 € veranschlagt werden. Es bietet sich an, vor der Anbieterauswahl einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Die Kosten für die Beseitigung des Wespennests müssen die Vermieter übernehmen. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Nest von einem Mieter entdeckt wird und dieser aufgrund einer Allergie eine Beseitigung durch einen Profi vornehmen lässt. Üblicherweise informieren die Mieter die Vermieter jedoch über das Wespennest und diese leiten alle notwendigen Schritte ein.

Kümmern sich die Vermieter nicht um die Beseitigung des Wespennestes und reagieren nicht entsprechend, haben die Mieter die Möglichkeit, eigenständig aktiv zu werden und beispielsweise eine Mietminderung vorzunehmen. Immerhin ist die Mietsache nicht mehr ohne Einschränkungen nutzbar. Vermieter sollten auf eine Mietminderung stets zeitnah und richtig reagieren.

Die Kosten für die Beseitigung dürfen nicht auf die Mietparteien umgelegt werden, die Entfernung wird nämlich zu den Instandhaltungskosten gerechnet. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten jedoch häufig.

Den Bau von Wespennestern verhindern

Es ist sinnvoll, die Entstehung von Wespennestern von vornherein zu verhindern. So kann es nicht zu unerwarteten Kosten kommen. Es bietet sich daher an, im Frühjahr zu prüfen, ob sich in der Fassade bestimmte Schlupfwinkel und windgeschützte Plätze befinden, an denen sich die Wespen einnisten können. Auch Rollladenkästen und Dachböden sollten überprüft werden, da sich die Tiere hier häufig ansiedeln. Ebenso ist es ratsam, Gartenhütten zu überprüfen und alle möglichen Winkel und Nischen, in denen die Wespen ein Zuhause finden könnten, zu verschließen.

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