HausverwalterScout

Gesetzesänderungen Juli 2022 für Immobilienbesitzer

Gesetzesänderungen Juli 2022 fordern Immobilienbesitzern und Vermietern viel ab

Inhalt:

Gesetzesänderungen Juli 2022: Viele Neuerungen sind für Immobilienbesitzer und Vermieter zu beachten. Die Daten zur Grundsteuer können abgegeben werden, die EEG-Umlage fällt weg und ein neuer Mietspiegel ist da. Und es wird Zeit, mit der Mieterschaft wegen steigender Energiepreise zu reden. Wie die Gesetzesänderungen wirken, erklären wir kurz und knapp.

Im Juli 2022 müssen sich Immobilieneigentümer und Vermieter auf vielerlei Gesetzesänderungen einstellen. Ab 01. Juli können die Grunddaten zur neuen Grundsteuerberechnung über Elster eingegeben werden. Doch in 12 der 16 Bundesländer steht eine Alternative zur Verfügung.

Und der Wegfall der EEG-Umlage könnte Mieter wie auch Vermieter, beziehungsweise alle bundesdeutschen Haushalte in puncto Stromkosten entlasten. Und ab 01. Juli 2022 wird der Mietspiegel in allen Gemeinden über 50.000 Einwohnern zur Pflicht.

Auftakt für die Grundsteuerreform 2022

Es betrifft alle Grundstücksbesitzer in Deutschland. Ab dem 01, Juli 2022 können die Daten in Form einer zusätzlichen Steuererklärung zur Erfassung des Grundstückes an die Finanzämter gesendet werden. Ohnehin waren alle Immobilienbesitzer schon im Vorfeld damit beschäftigt wegen der Grundsteuerreform zu handeln.

Bis zum 31. Oktober müssen die Daten zum Besitz des Grundstückes per Elster, also online, übermittelt sein. Ab dem Jahre 2025 wird dann die neue Grundsteuer erhoben.

Bereits vor Monaten gab es Kritik. Zu aufwendig sei die Datenübermittlung und nicht jedes Bundesland geht den Weg des sogenannten Bundesmodells. So haben sich fünf der 16 Bundesländer für einen eigenen Weg entschieden, die Grundsteuer neu zu berechnen (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen).

Die Bundesländer, die das Bundesmodell nutzen, können ab dem 04. Juli das Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Dafür ist bei dieser Alternative zu Elster eine Online-Registrierung erforderlich sowie ein dann versendeter Freischaltcode.

Achtung: Seit Sonntag war und ist Elster gar nicht oder nur mit Einschränkungen nutzbar. Die vielen Zugriffe haben das Onlineportal überlastet. Grundstückseigentümer sollten daher warten und das alternative Portal nutzen.

Die EEG-Umlage ist Geschichte

Bereits im April hat die Ampelkoalition den Wegfall der EEG-Umlage beschlossen. Und nun, zum Stichtag 01. Juli 2022, ist sie Geschichte. Für die Verbraucher ist es eine kleine Entlastung von 4,43 Cent inklusive Mehrwertsteuer und pro Kilowattstunde.

Wer den Zählerstand am 01./02. Juli seinem Stromanbieter mitteilte, kann damit rechnen, dass dieser die Entlastung auch pünktlich in die Vorauszahlungen einkalkuliert. Es ist aber ohnehin ratsam, dies noch schnell nachzuholen. Denn noch kann keiner sagen, ob die Stromanbieter tatsächlich den Wegfall der EEG-Umlage auch korrekt abrechnen.

Mietspiegel ab 01. Juli 2022 in Gemeinden ab 50.000 Einwohnern Pflicht

In den großen Städten und Metropolen gibt es ihn schon, den Mietspiegel. Nun müssen per Gesetzesänderungen auch die Gemeinden Daten über die Miethöhe, die Größe der Wohnung und weitere Einzelheiten an die Ämter liefern, wenn mehr als 50.000 Menschen dort leben.

Betreffende Gemeinden, in denen es bis dato keinen Mietspiegel gab, haben Zeit bis zum 01. Januar 2023 diesen zu erstellen. Wird sogar ein qualifizierter Mietspiegel in der Gemeinde erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 01. Januar 2024.

Gemeinden, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Vermieter sollten sich Gedanken über steigende Energiepreise machen

Der Sommer hat seinen Höhepunkt erreicht. Und noch ist es warm. Doch der drohende Engpass von Gaslieferungen wird nicht nur die Mietwohnungen treffen, die mit einer Gasetagenheizung ausgestattet sind. Auch Fernwärme wird zum Großteil mit Gas erzeugt.

Doch genau für dieses Worst-Case-Szenario sind die Nebenkostenberechnungen und Vorauszahlungen der Mieter nicht ausgelegt. Unlängst machte der Branchenverband GdW auf ein Horrorszenario aufmerksam.

Demnach könnten einige Haushalte mit Nachzahlungen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Sollte es so kommen, ist dies wahrlich kein Pappenstiel, sondern gesellschaftlicher Sprengstoff.

Vermieter sollten daher proaktiv auf Ihre Mieterschaft zugehen und die Situation erklären. Fakt ist, dass die Energiepreise steigen und dies auch horrende Nachzahlungen im kommenden Jahr mit sich bringen wird.

Zwar können und dürfen Vermieter nicht einfach so die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen, um sich so vor eigenen erhöhten Vorauszahlungen an die Energielieferanten zu schützen. Dennoch und gerade deshalb sollte man den Mietern eindringlich empfehlen, die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen, spätestens jetzt.

Ist eine Einigung möglich, so haben beide Seiten was davon. Die Vermieter bleiben nicht auf den hohen Nachzahlungen selbst sitzen und der Mieter muss nicht auf einen Schlag alles nachzahlen.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber eine Regelung findet, um die Energiepreise zu kappen oder verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Vermieter wie Mieter nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden.

Artikel finden
Suche

Alle Infos:

Sie suchen, wir finden!

Kostenlos und unverbindlich
Finden Sie eine passende Hausverwaltung in Ihrer Nähe!
Das könnte Sie auch interessieren ...