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Heizkostenzuschuss Ölheizung und Pelletheizung

Heizkostenzuschuss über Härtefallregelung beantragen

Inhalt:

Wer mit Öl und Pellets heizt, hat bisher keine staatliche Unterstützung aufgrund der gestiegenen Energiepreise bekommen. Diese Ungerechtigkeit wird nun in Grenzen abgeschafft. Seit Mai 2023 gibt es eine Härtefallregelung, um Betroffenen zu helfen. Hierfür ist es allerdings erforderlich, einen Härtefallantrag für einen Heizkostenzuschuss für Ölheizung und Pelletheizung zu stellen, und verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Das Ziel der Gaspreisbremse ist es, Verbraucher vor den massiv angestiegenen Energiepreisen zu schützen. Bisher gab es keine entsprechende Unterstützung für Menschen, die mit Öl oder Pellets heizen. Das ändert sich jetzt. Seit Mai 2023 können spezielle Härtefallanträge gestellt werden, um Unterstützung zu erhalten.

Dieser Artikel erklärt, wer die entsprechenden Hilfen bekommt, wie die Höhe der Unterstützung berechnet wird und was bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses für Ölheizung und Pelletheizung zu beachten ist.

Heizkostenzuschuss: Wer bekommt Unterstützung?

Die Energiepreise sind in 2022 massiv angestiegen. Hierfür gibt es vielfältige Ursachen, die Folge ist jedoch immer, dass sich Verbraucher mit zahlreichen Mehrkosten konfrontiert sehen. Der Staat hatte bereits reagiert und viele Förderungen für Heizneueinbauten bereitgestellt. Durch den Heizkostenzuschuss für Ölheizung und Pelletheizung leistet der Staat nun zusätzlich zur Gaspreisbremse Unterstützung. Um die entsprechenden Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Hilfe bekommt, wer zwischen dem 01.01 und dem 01.12.2022 nicht leitungsgebundene Brennstoffe gekauft hat. Hierbei müssen sich die Kosten im Vergleich zu 2021 jedoch mindestens verdoppelt haben. Die Berechnung, ob das der Fall ist, erfolgt anhand klar definierter Referenzwerte. Außerdem liegt die Obergrenze des Zuschusses bei 2000 €.

Hinweis: Grundsätzlich werden nur Privathaushalte unterstützt, nicht aber Büros, Lager und andere Räume. Allerdings erfolgt eine pauschale Förderung, wenn mindestens 90% der Räume als Wohnfläche genutzt werden.

Des Weiteren ist es für einen Zuschuss erforderlich, dass die jeweiligen Brennstoffe tatsächlich gekauft wurden. Mieter, die sie lediglich in Anspruch nehmen, können somit keinen Zuschuss beantragen. Vermieter müssen zudem schriftlich bestätigen, dass sie die Zuschüsse an ihre Mieter weitergeben.

Für den Heizkostenzuschuss für Ölheizung und Pelletheizung gibt es eine Antragsfrist bis zum 20. Oktober 2023. Allerdings können lediglich 1,8 Milliarden Euro vergeben werden. Deswegen lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um nicht Gefahr zu laufen, nichts mehr von dem Fördertopf abzubekommen.

Referenzwerte berechnen

Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt anhand konkreter Referenzwerte. Hierbei handelt es sich um die Jahresdurchschnittspreise der jeweiligen Brennstoffe, die das Statistische Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. Für 2021 sind das:

  • Heizöl: 0,71 €/l
  • Flüssiggas: 0,57 €/l
  • Holzpellets: 0,24 €/kg
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/kg
  • Holzbriketts: 0,28 €/kg
  • Scheitholz: 85,00 €/RM
  • Kohle/Koks: 0,36 €/kg

Erstattet werden lediglich die Kosten, die über der Verdoppelung des Einkaufspreises von 2021 liegen. Um die Zuschüsse zu bestimmen, wird die Bestellmenge von 2021 mit den Referenzwerten multipliziert. Die hierzu gehörige Formel lautet:

0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).

Wer beispielsweise 2.400 Liter Heizöl bezieht, erhält einen Heizkostenzuschuss für die Ölheizung in Höhe von 384 €. Das berechnet sich wie folgt: Im Jahr 2021 kostete Heizöl 0,71 €/l, in 2022 bereits 1,62 €/l. Somit mussten 2021 für die 2.400 Liter insgesamt 1.704 € und in 2022 3.888 € bezahlt werden. Aus der Formel ergibt sich dann:

0,8 x ((2400 x 1,62) – 2x (2400 x 0,71)) = 384 €.

Den Heizkostenzuschuss beantragen

Wer mit Gas heizt, hat im Rahmen der Gaspreisbremse automatisch eine Unterstützung erhalten. Das sieht beim Heizkostenzuschuss für Ölheizung und Pelletheizung anders aus. Hier müssen die Nutzer einen konkreten Antrag stellen, um die Unterstützung zu bekommen. Die einzelnen Bundesländer bieten hierfür üblicherweise eine eigene Webseite. Hier sind unter anderem die verschiedenen Referenzpreise für die jeweiligen Brennstoffe zu finden und ein Online-Rechner hilft dabei, die eigene Förderung zu bestimmen. Außerdem gibt es einen Energiekostenrechner der Bundesregierung, der bei der Ermittlung der Zuschüsse ebenfalls hilfreich ist.

Um einen Antrag auf Heizkostenzuschuss für Ölheizung und Pelletheizung stellen zu können, braucht man allgemeine Daten zu den Antragstellern, zu denen beispielsweise die Anschrift und die Steueridentifikationsnummer gehören. Zudem müssen Rechnungen für die Brennstoffe bereitgestellt und Kontoauszüge als Belege mitgeschickt werden. Ebenso muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass sämtliche Daten richtig und vollständig sind. Gegebenenfalls kann es passieren, dass die Länder zusätzliche Informationen anfordern. Alternativ können Nutzer den Antrag auszudrucken, ihn auszufüllen und per Post an die zuständigen Stellen schicken.

Grundsätzlich muss für die Antragstellung eine Zeit von 10 bis 15 Minuten eingeplant werden. Die Bearbeitung dauert dann hingegen mehrere Wochen. Je größer das Volumen der Anträge ist, desto mehr Zeit muss eingeplant werden. Gerade zu Beginn dürfte es daher etwas länger dauern. Außerdem erhalten Vermieter ein Informationsblatt zum Heizkostenzuschuss, den sie herunterladen und ihren Mietern zur Verfügung stellen können.

Sonderregelungen gibt es für Immobilienbesitzer in NRW, da diese die Anträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung stellen müssen. In Berlin ist zudem eine Beantragung auf der Webseite der Investitionsbank Berlin möglich. In Bayern steht für den Antrag die Webseite des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales zur Verfügung.

Fazit

Der Heizkostenzuschuss für Ölheizung und Pelletheizung ist eine große Hilfe für alle, die mit Öl und Pellets heizen. Er verfolgt ähnliche Ziele wie die Gaspreisbremse, ist jedoch deutlich strenger und muss ausdrücklich beantragt werden. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt anhand konkreter Referenzwerte. Zu beachten ist, dass eine Antragsfrist bis zum 20. Oktober 2023 vorliegt. Obendrein ist das Volumen der Unterstützung auf 1,8 Milliarden Euro begrenzt. Es bietet sich daher an, sich frühzeitig um die Hilfen zu bemühen.

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