Rechtsanspruch Ladestation: Das müssen Vermieter beachten

Rechtsanspruch auf Ladestation - für alle Mieter erreichbar

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Der Staat hat sich ehrgeizige Umweltziele gesetzt. Ein wichtiger Baustein bei der Erreichung dieser Ziele ist die E-Mobilität. Deswegen wird diese auf vielfältige Weise gefördert. Hierdurch sollen die Menschen dazu gebracht werden, auf E-Autos umzusteigen. Eine Maßnahme besteht beispielsweise in einem Rechtsanspruch auf eine Ladestation. Gerade Vermieter müssen hier einiges beachten und ihre Mieter auf vielfältige Weise unterstützen. In vielen Fällen ergeben sich hieraus aber auch Wettbewerbsvorteile für die Vermieter selbst.

Mit dem Gesetz zur Förderung von E-Mobilität möchte die Bundesregierung dafür sorgen, dass E-Autos in Deutschland stärker genutzt werden. Entsprechend gibt es einen Rechtsanspruch für eine Ladestation. Diesen haben Mieter, weswegen sich Vermieter mit den unterschiedlichen Regelungen für Ladestationen auseinandersetzen müssen.

Ein Blick in die Zukunft der Metropolen und Städte zeigt, wie omnipräsent Erneuerbare Energien in den so genannten Smart Cities ihren Platz fiden werden, ja müssen, um die CO2-Produktion in den Städten erheblich zu reduzieren.

Dieser Artikel erklärt, was es mit dem Rechtsanspruch auf sich hat, worauf hierbei zu achten ist und wie Vermieter Vorteile aus einer Ladestation für sich ziehen können.

Ladestation: Das besagt das Gesetz zur Förderung von E-Mobilität

Immer mehr Menschen entscheiden sich bei einem Autokauf für ein Elektroauto. Das ist einerseits auf die zahlreichen Förderungen zurückzuführen, andererseits aber auch darauf, dass solche Fahrzeuge einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz darstellen. Immer mehr Menschen bemühen sich, ihren CO2-Fußabdruck so gering wie möglich zu halten und umweltfreundlich zu leben.

Allerdings gibt es nach wie vor einige Hindernisse, die die Nutzung eines E-Autos erschweren. Hierzu gehört beispielsweise eine nur spärlich ausgebaute Ladeinfrastruktur. Es ist vor allem außerhalb von Ballungszentren noch immer recht aufwendig, eine geeignete Station für das eigene Fahrzeug zu finden. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, hat der Staat seinen Bürgern im Gesetz zur Förderung von E-Mobilität einen Rechtsanspruch auf eine Station zugebilligt.

Dieses Gesetz ist zusammen mit dem Wohneigentumsmodernisierungsgesetz bereits seit 2020 in Kraft. Seither haben Mieter einen Anspruch darauf, dass an ihrem Stellplatz eine Ladestation vorhanden ist. Vermieter müssen sich daher mit dem Thema auseinandersetzen und gegebenenfalls entsprechende Ladestationen anschaffen. Das gilt allerdings nur, solange ein Stellplatz ein ausdrücklicher Bestandteil des Mietvertrags ist.

Eine Verweigerung des Rechtsanspruchs ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Diese sind in § 554 Absatz 1 BGB festgehalten. So muss eine Wallbox beispielsweise nicht für denkmalgeschützte Häuser angeschafft werden. Außerdem dürfen Vermieter durch die mit der Anschaffung und Installation notwendigen baulichen Veränderungen nicht übermäßig belastet werden. Zudem gilt, dass die Kosten für die Anschaffung nicht von den Vermietern getragen werden müssen, sondern dass die Finanzierung durch den Mieter zu erfolgen hat.

Achtung: Da der Mieter die Anschaffung und Installation einer Wallbox selbst finanzieren muss, ist er bei Auszug dazu berechtigt, diese mitzunehmen.

Regelungen im Mehrfamilienhaus

Für Mehrfamilienhäuser gelten besondere Regeln in Bezug auf den Rechtsanspruch auf eine Wallbox. So können sich beispielsweise mehrere Mietparteien eine gemeinsame Station besorgen und diese zusammen nutzen. Das ist grundsätzlich kein Problem, wenn man genau organisiert, wer diese wann benutzt. So können beispielsweise Mieter, die im Homeoffice arbeiten, das Auto tagsüber aufladen, während Mieter, die zur Arbeit fahren, die Wallbox eher abends nutzen. Sämtliche Regelungen sollten schriftlich festgehalten werden, um Streit zu vermeiden und eine genaue Abrechnung des Stromverbrauchs zu ermöglichen.

Wird keine gemeinschaftliche Lösung gefunden, sondern eine eigene Ladestation für alle Mietparteien gewünscht, müssen die hierfür technischen Voraussetzungen geprüft werden. Gerade bei älteren Gebäuden kann es sonst zu einer Überlastung der elektrischen Anlage kommen. Sollte es notwendig sein, einen neuen Trafo zu installieren, kann dies nicht einfach jede Firma übernehmen. Stattdessen müssen die Energieversorger kontaktiert werden, selbst wenn deren Angebot teurer sein sollte als das eines anderen Dienstleisters. Ein Rechtsanspruch auf die Wahl des Unternehmens, das eine Wallbox bereitstellt, gibt es nicht.

Bei Mehrfamilienhäusern muss zudem stets eine Lösung gesucht werden, die allen Mietern zumutbar ist. Es dürfen keine Mietparteien benachteiligt werden. So ist es beispielsweise nicht legitim, dass ein Mieter eine bestimmte Station für sich in Anspruch nimmt, wenn das dazu führt, dass die technische Anlage so ausgereizt wird, dass andere Mieter keine Station erhalten können. Es muss immer möglich sein, dass Mietparteien auch zu einem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit haben, eine Wallbox zu installieren.

Einen Standortcheck durchführen

Bevor man eine Ladestation anschafft und installiert, sollte immer ein sogenannter Standortcheck durchgeführt werden. Das bedeutet, dass eine ausgewiesene Fachkraft die jeweilige Immobilie begeht und sich die Ausgangssituation vor Ort prüft. Anschließend kann sie verschiedene Vorschläge machen, welche Lösungen im individuellen Fall besonders empfehlenswert sind. Die Vermieter entscheiden sich dann für eine bestimmte Lösung. Anschließend ist es erforderlich, den Netzbetreiber über den Einbau zu informieren. Dieser muss dann eine Genehmigung erteilen, bevor die weiteren Arbeiten in Angriff genommen werden können. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel vom jeweiligen Dienstleister.

Üblicherweise ist die Installation in privaten Gebäuden kein großes Problem. Außergewöhnliche Lösungen werden nur dann nötig, wenn beispielsweise die elektrische Anlage in der Immobilie überaltert ist. Ansonsten können moderne Wallboxeb mit wenig Aufwand und innerhalb kürzester Zeit installiert und genutzt werden. Das sollte allerdings ausschließlich durch ein kompetentes und autorisiertes Unternehmen erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Mietern getragen, können aber durch Förderprogramme reduziert werden. Je nach Art der Ladestation stehen bei einer Wallbox unterschiedliche Förderungen zur Verfügung. Üblicherweise belaufen sich die Kosten für eine Wallbox auf 500 € bis 2.500 €.

Wann gibt es eine Förderung für eine Ladestation?

Um eine entsprechende Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. So gilt seit dem 26. September 2023 ein neues Förderprogramm, mit dem Ladestationen gefördert werden, die mit Solarstrom arbeiten. Auf diese Weise soll einerseits der Bedarf gesenkt und andererseits ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Anträge auf diese Förderungen werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht. Diese bewilligt dann die Förderung von bis zu 10.200 € unter bestimmten Voraussetzungen.

Hinweis: Das Förderprogramm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig damit zu befassen und zu prüfen, ob es für das eigene Projekt genutzt werden kann.

Die Förderung für eine Wallbox mit Solarstromnutzung richtet sich an Privatimmobilien. Sie umfasst die Installation der Station, der Solaranlagen und der benötigten Stromspeicher. Die Förderung wird nur dann bewilligt, wenn alle drei Komponenten neu angeschafft werden müssen. Außerdem muss der Mieter bereits ein E-Auto besitzen oder bestellt haben, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Die maximale Förderung ist nur dann möglich, wenn das E-Auto zum Entladen freigegeben wird. Das bedeutet, dass Strom aus dem Fahrzeug an das Netz abgegeben werden kann. Wer dies nicht möchte, kann eine Förderung von höchstens 9.600 € in Anspruch nehmen.

Eine genaue Abrechnung ist entscheidend

Um die Ladestation fair nutzen zu können, ist es wichtig, genau zu klären, wie die Abrechnung des verwendeten Stroms erfolgen soll. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise können spezielle Wohnungszähler oder separate Stromzähler des Versorgers eingesetzt werden, um eine individuelle Abrechnung zu ermöglichen. Alternativ kann die Abrechnung über den allgemeinen Strom mittels eines MID-konformen Stromzählers erfolgen. Nutzen mehrere Mieter die Ladestation, müssen demgegenüber RFID-Karten eingesetzt werden. Nur mit diesen ist es möglich, genau zu bestimmen, welcher Mieter welche Strommenge verwendet hat.

Vorteile einer Wallbox für Vermieter

Aufgrund der starken Förderungen und des rasant voranschreitenden Klimawandels ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft immer mehr Menschen für Elektrofahrzeuge entscheiden werden. Entsprechend ist ein Stellplatz mit Ladestation ein Wettbewerbsvorteil für Vermieter. Wer seine Immobilie also besonders attraktiv machen möchte, sollte sicherstellen, dass an den Stellplätzen eine Ladestation vorhanden ist.

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, Mietern ihre Wallbox abzukaufen, wenn diese einmal ausziehen. Auf diese Weise erspart man sich den bürokratischen Aufwand, für neue Mieter immer eine neue Ladestation organisieren zu müssen. Außerdem kann man bei Wohnungsinseraten dann bereits angeben, dass die Stellplätze über eine Ladestation verfügen. Hierdurch findet man einerseits schneller neue Mieter und kann andererseits eine höhere Miete verlangen. Wenn sich Vermieter unsicher sind, ob ihre Mieter ihre Wallbox verkaufen, können sie aber auch eine eigene Ladestation anschaffen, um diese Wettbewerbsvorteile zu nutzen. Allerdings müssen sie dann die damit entstehenden Kosten selbst tragen.

Fazit: Dem Rechtsanspruch auf eine Ladestation gerecht werden

Durch den Rechtsanspruch auf eine Ladestation sind Vermieter dazu verpflichtet, an jedem Stellplatz eine Ladestation bereitzustellen, wenn ihre Mieter das wünschen. Damit dies die elektrische Anlage der Immobilie nicht überfordert, muss zunächst ein Standortcheck erfolgen. Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Ladestation müssen die Mieter übernehmen. Vielfach gibt es jedoch Förderprogramme, durch die die anfallenden Kosten deutlich sinken. Für Vermieter kann es als Wettbewerbsvorteil auf der Suche nach neuen Mietern sinnvoll sein, ehemaligen Mietern ihre Ladestation bei Auszug abzukaufen, um sie den neuen Mietern bereitstellen zu können.

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