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Regelungen zum Lüften und Heizen in Wohnräumen

Korrektes Lüften und Heizen erspart Schimmel und Ärger

Inhalt:

Falsches Lüften und Heizen in Wohnräumen erhöht nicht nur die Energiekosten, sondern kann auch gesundheitsschädlich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn in einer Wohnung Schimmelpilz auftritt. Es ist deswegen wichtig, dass Mieter genau wissen, wie sie lüften und heizen müssen, um Probleme zu vermeiden. Insbesondere beim Wäschetrocknen aber auch beim Duschen und Kochen muss darauf geachtet werden, nicht zu viel Feuchtigkeit in der Wohnung zu haben.

In Zeiten von Klimawandel und hohen Energiekosten ist es ungemein wichtig, richtig zu heizen und zu lüften, um Kosten zu sparen. Gleichzeitig müssen Mieter darauf achten, dass keine zu hohe Feuchtigkeit in ihrer Wohnung vorherrscht, damit es zu keiner Schimmelbildung kommt.

Der Mieter hat die Pflicht den Gebrauch der Mietsache zu erhalten, vgl. § 541 und 543 BGB. Darüber hinaus greift hier im Besonderen nicht nur eine Erhaltungs-, sonder auch eine Obhutspflicht des Mieters gemäß § 280,  BGB. Das kann dazu führen, dass der Vermieter, bei entsprechendem Nachweiß, Schadenersatz verlangen kann.

Am Ende kommt es darauf an, Fehler beim Lüften und Heizen zu vermeiden und beispielsweise beim Trocknen der Wäsche vorsichtig zu sein. Dieser Beitrag stellt verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Mieter durch richtiges Lüften und Heizen in Wohnräumen Schimmel vorbeugen und Heizkosten reduzieren können.

Tipp: Text ausdrucken und den Mietern zur Kenntnis geben. 

Falsches Lüften bringt viele Nachteile mit sich

Feuchtigkeit in der Wohnung ist etwas ganz Normales. Sie entsteht beispielsweise beim Kochen und Duschen, aber auch wenn Menschen einfach nur atmen oder schwitzen. Durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit entstehen jedoch vielfältige Risiken für eine Mietwohnung und die Gesundheit der Menschen, die darin leben. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig zu lüften und die Luftfeuchtigkeit auf einem sinnvollen Niveau zu halten. Erfolgt dies nicht, bleibt die Feuchtigkeit in der Wohnung, was zu zahlreichen Nachteilen führt.

Unter anderem steigt durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in einem Raum die Gefahr der Schimmelbildung. Feuchte Luft kühlt sich mit der Zeit ab und lässt sich dann immer an der kühlsten Stelle in einem Zimmer nieder. Gerade im Winter sind häufig die Außenwände und der Bereich um die Fenster kühl, sodass sich die Feuchtigkeit hier absetzt. Bei einer Luftfeuchtigkeit von 60% oder mehr entsteht dann leicht Schimmel. Insbesondere in Feuchträumen wie Badezimmern und Küchen ist das der Fall, aber auch überall dort, wo nicht richtig gelüftet wird.

Hinweis: Schimmel ist nicht nur unästhetisch, sondern führt auch zu Problemen wie Asthma, Allergien, Hautreizungen und Schleimhautproblemen. Zudem steigt die Gefahr, einen Infekt zu bekommen. Im Namen der eigenen Gesundheit sollte daher der Schimmelbildung bestmöglich entgegengewirkt werden.

Ein weiteres Problem bei mangelhaftem Lüften und Heizen in Wohnräumen tritt auf, wenn stark geheizt, aber nicht richtig gelüftet wird. Dann kann es dazu kommen, dass Chemikalien aus den Möbeln oder Baustoffen ausströmen und sich in der Atemluft befinden. Insbesondere im Anschluss an Renovierungsarbeiten ist diese Gefahr groß. Wenn dann nicht richtig gelüftet wird, atmet man die Chemikalien ein, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

Falsches Lüften und Heizen in Wohnräumen führt außerdem dazu, dass die Heizkosten unnötig steigen. Sind die Fenster beispielsweise den ganzen Tag über gekippt, dringt die erwärmte Luft nach außen und kühle Luft dringt ein. Entsprechend muss deutlich mehr Energie aufgewendet werden, um die gewünschte Temperatur in einem Zimmer zu erreichen und zu halten. Hinzu kommt, dass durch Dauerlüften die Wände stark abkühlen, wodurch es noch einmal schwieriger wird, einen Raum warm zu bekommen.

Der richtige Umgang mit Schimmel in der Wohnung

Schimmel entsteht in einer Mietwohnung aufgrund ganz unterschiedlicher Ursachen. In etwa 50% der Fälle liegt ein Baumangel wie eine fehlerhafte Dämmung vor, der in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Dieser muss sich dann darum kümmern, dass der Mangel beseitigt, der bestehende Schimmel entfernt und ein Schutz gegen neuen Schimmel ergriffen wird. In vielen Fällen ist Schimmel in einer Mietwohnung jedoch nicht auf einen Baumangel zurückzuführen, sondern auf falsches Lüften und Heizen in Wohnräumen.

Grundsätzlich gilt, dass derjenige den Schimmel beseitigen und die hierbei anfallenden Kosten tragen muss, der für die Entstehung des Schimmels verantwortlich ist. In vielen Fällen lässt sich das jedoch nicht eindeutig sagen, weswegen sich die Gerichte immer wieder mit Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern auseinandersetzen müssen, die mit Schimmelbefall zu tun haben.

Wenn Schimmel auftritt, gibt es ein typisches Verfahren, das eingehalten werden sollte. Wenn Mieter beispielsweise Symptome wie einen modrigen Geruch oder dunkle Flecken an der Wand feststellen, müssen sie den Vermieter unmittelbar auf den Schimmelbefall in der Wohnung hinweisen. Eine solche Mängelanzeige muss unbedingt auch eine Frist enthalten, bist zu der der Schimmel beseitigt sein muss. Hierfür ist der Vermieter verantwortlich, da er die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand halten muss.

In einigen Fällen ist es jedoch so, dass Vermieter die hierbei anfallenden Kosten nicht tragen wollen. Sie gehen davon aus, dass Schimmel nicht auf Baumängel, sondern auf ein falsches Lüften und Heizen in Wohnräumen zurückzuführen ist. Er muss dann jedoch eindeutig nachweisen können, dass der Schimmelbefall auf ein Fehlverhalten der Mieter zurückzuführen ist. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter herangezogen, der die Situation klärt.

Ist der Mieter für die Entstehung des Schimmels nicht verantwortlich, hat er grundsätzlich das Recht, eine Mietminderung vorzunehmen, bis der Schimmel vollständig beseitigt ist. Hierbei ist die Höhe der zulässigen Mietminderung vom Fall und der Stärke der Beeinträchtigung der Mietsache abhängig. Schimmel im Bad erlaubt beispielsweise eine Mietminderung um 10%, wohingegen im Kinderzimmer und im Schlafzimmer Mietminderungen von 20% beziehungsweise 15% zulässig sind. Ist der Schimmel eindeutig eine Gefahr für die Gesundheit der Mieter, kann sogar eine höhere Mietminderung zulässig sein.

Richtiges Lüften und Heizen

Um sich als Mieter vor Problemen wie Schimmel und Auseinandersetzungen mit dem Vermieter zu schützen, ist es wichtig, solche Schwierigkeiten von vornherein bestmöglich zu vermeiden. Das lässt sich am besten durch richtiges Lüften und Heizen in Wohnräumen erreichen. Insbesondere ist es wichtig, dass eine Wohnung nicht zu stark auskühlt und dass ein regelmäßiger Luftaustausch stattfindet. Gibt es keine individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag muss eine durchschnittliche Temperatur von mindestens 18°C in der Wohnung erreicht werden. Außerdem sollte drei- bis viermal am Tag gelüftet werden, um eine Luftfeuchtigkeit von mehr als 60% zu vermeiden.

Achtung: Eine zu niedrige Luftfeuchtigkeit ist ebenfalls schädlich, da sie ein Austrocknen der Schleimhäute und daraus entstehende Krankheiten begünstigen kann. Idealerweise wird die Luftfeuchtigkeit bei 40%-60% gehalten.

Beim Lüften sollte man unbedingt typische Fehler vermeiden. So dürfen die Fenster nicht dauerhaft gekippt sein, da durch intensives Dauerlüften die Wohnung stark herunterkühlt und unnötig stark geheizt werden muss. Andersherum darf auch nicht zu selten gelüftet werden, da ansonsten kein angemessener Luftaustausch stattfindet und feuchte Luft in den Wohnräumen steht. Zu kurzes Stoßlüften von einer Minute oder weniger muss ebenfalls vermieden werden, da hierdurch die gewünschten Effekte nicht stattfinden. Andererseits ist zu langes Lüften von mehr als 20 Minuten ebenfalls kontraproduktiv.

Insbesondere beim Kochen und nach dem Duschen sollte die Wohnung 10 bis 15 Minuten lang gelüftet werden. Hierbei sind verschiedene Besonderheiten abhängig von der Jahreszeit zu berücksichtigen. Im Frühling und Herbst ist die Gefahr der Schimmelbildung besonders hoch. Das liegt daran, dass das Wetter in dieser Zeit sehr feucht ist und die Temperatur im Außenbereich in etwa der im Innenbereich entspricht. Folglich dauert es länger, bis beim Lüften ein Luftaustausch stattfindet. In diesen Jahreszeiten muss daher häufiger gelüftet werden. Viermal pro Tag und Raum für mindestens 10 bis 15 Minuten ist empfehlenswert.

Im Sommer genügt es, zweimal pro Tag zu lüften. Beispielsweise bietet es sich morgens und abends an, wenn es draußen noch nicht so heiß ist, 30 Minuten lang zu lüften. Im Winter ist die Schimmelgefahr ebenfalls hoch, weswegen mindestens morgens, mittags und abends in allen Räumen für 5 Minuten gelüftet werden sollte. Anschließend müssen die Fenster dicht verschlossen werden, damit keine Kälte eindringen kann. Im Winter zu lüften, während man nicht zu Hause ist, ist absolut schädlich und kann sogar eine Abmahnung oder eine Kündigung nach sich ziehen. Während des Winters sollten die Wohnräume 20°C bis 22°C aufweisen, in Schlafräumen genügen 16°C bis 18°C.

Besonderheiten beim Wäschetrocknen

Die Art des Wäschetrocknens hat großen Einfluss auf die Höhe der Luftfeuchtigkeit in einem Raum. Um es gar nicht erst zur Schimmelbildung kommen zu lassen, sollten verschiedene Grundregeln beherzigt werden: Der Wäscheständer sollte immer in einem gut beheizten Raum stehen, da Feuchtigkeit nur von warmer Luft aufgenommen werden kann. Außerdem sollte beim Trocknen regelmäßig für 10 Minuten stoßgelüftet werden, um einen guten Luftaustausch zu erreichen. Zudem sollte der Raum geschlossen sein, damit die Luftfeuchtigkeit nicht noch in andere Zimmer dringt.

Feuchte Luft gelangt nicht nur beim Trocknen auf einem Wäscheständer in einen Raum, sondern wird auch von einem Wäschetrockner abgegeben. Deswegen muss auch hier regelmäßig gelüftet werden. Wird die Wäsche in einem Wäschekeller getrocknet, sollte idealerweise ein Luftentfeuchter eingesetzt werden. Dieser entzieht der Umgebungsluft Feuchtigkeit und kann den Wasserdampf nach außen abführen. Somit besteht keine große Gefahr mehr, dass im Wäschekeller Schimmel auftritt.

Zu hohe Luftfeuchtigkeit vermeiden

Neben richtigem Lüften und Heizen in Wohnräumen gibt es noch verschiedene weitere Strategien, mit denen die Luftfeuchtigkeit in einzelnen Räumen niedrig gehalten werden kann. So empfiehlt es sich, beim Kochen mit einer Dunstabzugshaube zu arbeiten, die Feuchtigkeit und Gerüche nach außen ableitet. Außerdem sollte man im Bad einen Wasserschieber einsetzen, um das Wasser von den Fliesen zu entfernen und die Schimmelbildung durch Verdunstung unwahrscheinlich zu machen.

Im Bad muss unbedingt regelmäßig gelüftet werden. Ist kein Fenster vorhanden, muss sichergestellt sein, dass der Abluftschacht zuverlässig arbeitet und die Feuchtigkeit abführt. Möbel sollten zu den Wänden einen Mindestabstand von 2-4 cm einhalten, damit sich dort keine feuchte Luft ansammelt. Gerade in Räumen, die nicht stark geheizt werden, ist intensives Lüften wichtig, damit sich die Feuchtigkeit nicht an den kalten Wänden absetzt. Wird ein Raum beheizt, sollten die Türen geschlossen werden, damit die warme Luft nicht in kühle Zimmer dringt und dort zu Schimmelbildung führt. Nicht zuletzt müssen die Räume angemessen geheizt werden, um die Mietsache nicht zu gefährden. Heizt ein Mieter nicht, können Vermieter hiergegen auf vielfältige Weise vorgehen.

Fazit: Von richtigem Lüften und Heizen in Wohnräumen profitieren alle

Richtiges Lüften und Heizen in Wohnräumen ist sowohl für die Mietsache als auch für die Gesundheit der Mieter entscheidend. Sie sollten deshalb darauf achten, regelmäßig und angemessen lange zu lüften, um für einen guten Luftaustausch zu sorgen. Familien mit Kindern sollten sicherstellen, dass der Nachwuchs mitmacht und im Kinderzimmer ebenfalls regelmäßig lüftet. Insbesondere beim Kochen, Duschen und Wäschetrocknen sind zudem spezielle Maßnahmen zu beachten, um einer Schimmelbildung entgegenzuwirken.

Bild von freepik

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