Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten möchte, arbeitet häufig mit einem Immobilienmakler zusammen. Diese Fachleute unterliegen gesetzlichen Regelungen und haben klare Pflichten, die sie einhalten müssen. Auch für Auftraggeber bestehen Risiken, etwa wenn sie nicht über die Rechte und Pflichten ihres Maklers informiert sind. Daher ist es wichtig, die Zusammenarbeit mit einem Makler zu verstehen und gezielt Tipps zu beachten, um die besten Ergebnisse zu erzielen.


Makler haben klare Vorgaben, die unter anderem den Maklervertrag, die Courtage und das Widerrufsrecht betreffen. Wer seine Immobilie erfolgreich vermitteln möchte, sollte diese Vorschriften kennen und die Arbeit des Maklers sorgfältig überprüfen.

Der folgende Artikel bietet umfassende Tipps, wie man einen Immobilienmakler findet, für die Zusammenarbeit mit Maklern und zeigt, worauf im Einzelnen geachtet werden muss, um mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

So finden Sie einen Immobilienmakler

Die Suche nach einem geeigneten Immobilienmakler kann eine Herausforderung sein, besonders in Städten mit einem dynamischen Immobilienmarkt. Nehmen wir als Beispiel den Immobilienmarkt in Braunschweig. Ein guter Makler sollte hier nicht nur fachlich kompetent sein, sondern auch über ein tiefes Verständnis des regionalen Marktes verfügen. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den passenden Immobilienmakler in Ihrer Region zu finden:

Mit diesen Schritten finden Sie schnell einen qualifizierten Makler, der Sie professionell bei Ihrem Immobiliengeschäft unterstützt.

Das ist beim Maklervertrag zu beachten

Bevor man einen Immobilienmakler beauftragt, sollte sichergestellt werden, dass dieser eine gültige Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung besitzt. Diese Genehmigung ist notwendig, um Immobilien legal vermitteln zu dürfen.
Der Maklervertrag selbst muss in Textform abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Es reicht also nicht aus, eine mündliche Vereinbarung zu treffen. Die Beauftragung des Maklers muss eindeutig und schriftlich erfolgen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Courtage. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, kann der Makler auch im Erfolgsfall keine Provision verlangen. Ebenso entfallen mögliche Schadensersatzansprüche, falls der Makler seine Pflichten verletzt oder falsche Informationen liefert.

Eine detaillierte Prüfung des Maklervertrags schützt daher vor unvorhergesehenen Kosten oder Missverständnissen. Hierbei sollte der Immobilienbesitzer auf klar formulierte Leistungen und transparente Klauseln achten.

Diese Kosten fallen bei einem Makler an

Für seine Vermittlungsleistung erhält der Makler üblicherweise eine Courtage, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Insbesondere spielt eine Rolle, ob es sich um einen Immobilienkauf oder um eine Vermietung handelt.
Bei Immobilienkäufen ist die Maklerprovision verhandelbar. Üblich sind hier etwa 7,14% des Kaufpreises, wobei dieser Prozentsatz regional unterschiedlich ausfallen kann. In einigen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage, während in anderen Regionen hauptsächlich der Käufer die Kosten trägt.

Im Bereich der Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige die Maklercourtage bezahlen muss, der den Makler beauftragt hat. Beauftragen Vermieter den Makler, können sie die Kosten jedoch nicht auf den Mieter abwälzen. Mieter, die selbst auf die Suche nach einem Makler gehen, dürfen maximal zwei Monatskaltmieten als Provision in Rechnung gestellt bekommen.

Makler werden erfolgsabhängig bezahlt

Ein wichtiger Aspekt bei der Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern ist die erfolgsabhängige Bezahlung. Die Courtage ist nur dann fällig, wenn es tatsächlich zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt. Dies kann sowohl bei einem Kauf- als auch bei einem Mietvertrag der Fall sein.
Solange kein Vertrag zustande kommt, besteht für den Makler kein Anspruch auf eine Vergütung, selbst wenn er viel Zeit in die Suche nach Interessenten investiert hat. Eine Ausnahme kann jedoch die Erstattung von Auslagen wie Reise- oder Versandkosten darstellen, sofern diese vorab vereinbart wurden. Es ist daher ratsam, diese Punkte ebenfalls im Maklervertrag festzuhalten.

Zusatzgebühren sind üblicherweise nicht zulässig

Manchmal versuchen Makler, neben der vereinbarten Courtage zusätzliche Gebühren zu verlangen. Dies kann in Form einer Reservierungsgebühr oder anderer pauschaler Zusatzkosten geschehen. Solche Forderungen sind allerdings nur zulässig, wenn sie klar vertraglich vereinbart und von beiden Parteien akzeptiert wurden. Experten raten jedoch dazu, keine Reservierungsverträge mit zusätzlichen Kosten zu unterschreiben, da sie selten einen echten Mehrwert bieten und oft nur zu höheren Gesamtkosten führen.
Daher sollten Immobilienbesitzer und Mieter genau auf die vertraglichen Regelungen achten und solche Zusatzgebühren kritisch hinterfragen.

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