Die Wohngebäudeversicherung für Vermieter gehört zu den elementarsten Absicherungen. Es gibt zahlreiche Bedrohungen, die für ein Wohngebäude zu einer Gefahr werden können. Hierzu gehören Feuer, Leitungswasser und Sturm. Sich gegen diese unterschiedlichen Risiken zu schützen und bei Bedarf Zusatzleistungen zu buchen, kann vertragsrechtlich aber pflichtig sein.
Für Vermieter stellt die Immobilie häufig einen wichtigen Baustein ihrer Einnahmen dar. Entsprechend wichtig ist es, ein Wohngebäude optimal vor unterschiedlichen Gefahren zu schützen.
Das ist über eine verbundene Wohngebäudeversicherung gut möglich. Diese deckt unterschiedliche Gefahren ab und greift in unterschiedlichen Situationen. Welche das sind und worauf Vermieter bei der Auswahl einer Wohngebäudeversicherung achten sollten, erklärt dieser Artikel.
Die drei Grundpfeiler einer Wohngebäudeversicherung für Vermieter
Die drei versicherten Gefahren, die in der Grunddeckung dieser Versicherung enthalten sind, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es ist aber möglich, verschiedene Zusatzleistungen dazu zu buchen. Diese einzelnen Aspekte lernen Sie im Folgenden näher kennen:
Feuer
Feuer, sowie Brand, Blitzschlag und Explosion stellt eine der größten Gefahren für Wohngebäude dar. Ein Feuer kann auf ganz unterschiedliche Weisen entstehen. Hierzu gehören beispielsweise Blitzschlag, Explosionen und Implosionen. Die enthaltene Feuerversicherung deckt Schäden durch Brand ab, zu denen auch Folgeschäden gehören. Diese entstehen beispielsweise durch die Bildung von Ruß und Rauch, aber auch durch die Löscharbeiten der Feuerwehr.
Leitungswasser
Eine Leitungswasserversicherung greift immer dann, wenn Leitungswasser an Stellen austritt, an denen es nicht austreten sollte. Hierzu gehören unterschiedliche Rohre und Schläuche, durch die Leitungswasser fließt. Insbesondere Wasch- und Geschirrspülmaschinen, aber auch Heizungs- und Klimaanlagen arbeiten mit Leitungswasser. Ebenso kann es zu einem Defekt an der Sprinkleranlage kommen.
Des Weiteren deckt die Versicherung Schäden ab, die durch Frost an den Leitungen innerhalb und außerhalb der Immobilie auftreten. Auf Wunsch ist es zudem möglich, Schäden an Regenfallrohren sowie Zuleitungsrohren abzusichern.
Sturm
Stürme können erhebliche Schäden an einem Wohngebäude verursachen. Die Wohngebäudeversicherung gereift bei allen Schäden, die Winde ab einer Windstärke von mindestens acht verursachen. Ebenso greift sie bei Hagel- und Überspannungsschäden.
Zusatzleistungen bei Wohngebäudeversicherung buchen
Neben diesen drei Grundgefahren gibt es noch verschiedene weitere Gefahren, vor deren finanzielle Folgen man sich schützen sollte. Hierzu gehören beispielsweise Elementarschäden. Um sich hiervor zu schützen, ist es nötig, eine Basisversicherung abzuschließen und eine Deckungserweiterung vorzunehmen. Neben den klassischen Schäden sind dann auch Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck abgesichert.
Achtung: In Regionen, in denen Elementarschäden häufig sind, lehnen die meisten Versicherer dieses Risiko ab. Notfalls sollte man sich an einen Versicherungsmakler wenden, der mehrere Versicherungsgesellschaften im Angebot hat.
Wenn ein Wohngebäude große Fensterflächen besitzt, sollten sich Vermieter überlegen, ob sie zusätzlich eine Glasbruchversicherung in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen. Zudem können moderne Technologien wie Photovoltaik- oder Geothermieanlagen sowie Wärmepumpen über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.
Zusätzliche buchbare Leistungen schützen vor Vandalismus oder Einbruch. Hier ist es wichtig, genau zu bestimmen, wie der eigene Bedarf und wie groß das Risiko ist, dass es zu einem bestimmten Schaden kommt.
Das gehört zum Leistungspaket einer Wohngebäudeversicherung für Vermieter
Eine Wohngebäudeversicherung kümmert sich nicht nur um die Schadensregulierung, sondern auch um die damit einhergehenden Kosten. Hierzu zählen beispielsweise Reparatur- und Instandsetzungskosten. Diese fallen beispielsweise dann an, wenn in der Folge eines Sturms die Neueindeckung eines Daches notwendig wird.
Ebenso springt die Versicherung ein, wenn es nach einem Sturm nötig wird, umgestürzte Bäume zu fällen oder zu beseitigen. Wenn es durch einen Einbruch oder einen Einbruchsversuch zu Schäden am Gebäude, an Türen, Rollläden oder Schlössern kommt, übernimmt dies ebenfalls die Wohngebäudeversicherung.
Achtung: Im Zuge der Hauptpflicht des Vermieters, die Mietsache gemäß § 535 BGB in einem vertraglich zugesicherten Zustand zu erhalten, ist eine Absicherung gegen die Gefahren Feuer, Leistungswasser, Sturm und Hagel essenziell. Gerade wenn die Mietwohnungen durch Schäden nicht bewohnbar sind und Mietzahlungen teils eingestellt werden, sind zusätzlich buchbare Bausteine im Versicherungsschutz wichtig. Mietausfälle werden von der Versicherung nicht unbegrenzt ausgeglichen, sondern üblicherweise über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinweg.
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Schaden so erheblich ist, dass er als Totalschaden eingeschätzt wird. In diesem Fall sorgt das Versicherungsunternehmen finanziell dafür, dass ein neues Haus mit derselben Bauart und Ausstattung wie das alte Haus gebaut wird. Der Wert des neuen Hauses entspricht hierbei dem Nettopreis des Hauses zum Zeitpunkt, als der Schaden eingetreten ist. Hierbei anfallende Kosten für Architekten oder die Planung des Hausbaus werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Ist eine Wohngebäudeversicherung für Vermieter Pflicht?
Bis 1994 gab es eine Pflicht, die Immobilie gegen die Gefahr Feuer zu versichern. Aber kein Immobilieneigentümer hat seitdem die Verpflichtung, seine Immobilie über eine Wohngebäudeversicherung abzusichern.
Jedoch kann dann privatrechtlich beziehungsweise aus einem Vertrag heraus eine Pflicht dazu bestehen, wenn Kredite, Finanzierungen oder öffentliche Zuschüsse eingegangen worden sind.
Wichtig: Im Laufe der Zeit kann sich der Wert einer Immobilie, aber auch der Zustand ändern. Bei baulichen Veränderungen des versicherten Gebäudes sollte der Versicherer informiert werden. Das gilt zum Beispiel beim Ausbau des Dachgeschosses oder der Installation von Solaranlagen oder Außenaufzügen.
Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung ähneln sich in vielen Bereichen stark, unterscheiden sich aber in den Versicherungsgegenständen. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden an der versicherten Immobilie. Somit werden Schäden beglichen, die unmittelbar an dem Gebäude auftreten. Diese betreffen beispielsweise das Fundament oder das Dach und alle fest mit dem Baukörper verbundenen Gegenstände.
Hierzu zählen beispielsweise auch Badewannen, Parkettböden, Carports und Werkstätten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Versicherern diese Gegenstände in der Grundversicherung enthalten sind und bei anderen dazu gebucht werden müssen.
Die Hausratversicherung kümmert sich demgegenüber um alle Gegenstände innerhalb eines Gebäude, die nicht fest verankert sind. Gegen die üblichen Grundgefahren Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch-Diebstahl können sich die Mieter selbst absichern.
Wer trägt die Kosten der Wohngebäudeversicherung?
In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Kosten zu den umlagefähigen Kosten gehören. § 2 Nr. 13 BetrKV sagt ganz klar, dass Kosten, die für den Schutz vor Sturm, Wasser, Feuer und Elementarschäden entstehen, an die Mieter umgelegt werden dürfen.
Wichtig ist, dass die Wohngebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung als Versicherung angezeigt wird. Es können nämlich nur solche Kosten an die Mieter weitergegeben werden, die in der Nebenkostenabrechnung klar erkennbar sind. Es genügt somit nicht, die Versicherung als „sonstige Nebenkosten“ anzugeben. Dasselbe gilt für die Haus- und Grundbesitzerhaftplicht.
Es gibt allerdings einige Kosten, die von den Mietern nicht getragen werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen. Auch müssen Vermieter für ihre private Haftpflichtversicherung selbst aufkommen. Sollten entsprechende Kosten innerhalb einer Wohngebäudeversicherung enthalten sein, muss die Nebenkostenabrechnung um den jeweiligen Betrag reduziert werden.