Solarpflicht: Regelungen und Kosten in den Bundesländern

Solarpflicht - Regelungen und Kosten in den Bundesländern teils unterschriedlich

Inhalt:

Von vielen Regierenden wird die Solarpflicht als notwendiges Tool angesehen, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen. Deswegen gilt sie bereits in einigen Bundesländern. Viele gehen aber davon aus, dass eine bundesweite Solarpflicht nötig ist, um die selbstgesetzten Ziele nicht zu verfehlen. Vor allem Anreize, Fördermöglichkeiten und sinkende Kosten sind notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.

Kann die Sonne unser Energieproblem lösen? Viele Entscheidungsträger in der Politik sind davon überzeugt und streben deswegen eine bundesweite Solarpflicht an. Schon heute gilt die Solarpflicht in verschiedenen Bundesländern und trägt zu deren positiver CO2-Bilanz bei. Damit die solare Zukunft tatsächlich Realität werden kann, ist es wichtig, sich ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen. Dieser Beitrag stellt daher Ausnahmeregelungen, Anreize, Kosten, Fördermöglichkeiten und Kritikpunkte vor, die bei diesem Thema wichtig sind.

Hintergrundwissen zur Solarpflicht

Unter der Solarpflicht versteht man die Vorschrift des Staates, unter bestimmten Voraussetzungen Solaranlagen an der eigenen Immobilie anbringen zu müssen. Üblicherweise greifen Anwender auf Photovoltaik zurück, gelegentlich ist aber auch die Solarthermie eine sinnvolle Alternative. Das Ziel der Solarpflicht besteht darin, alle Bürger an der Erreichung der selbstgesetzten deutschen Klimaziele zu beteiligen. Deutschland soll nach und nach von fossilen Brennstoffen unabhängig werden und seinen Energiebedarf möglichst vollständig über erneuerbare Energien decken.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden schrittweise verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So ist die Photovoltaikleistung in den vergangenen Jahren von etwa 55 auf 200 Gigawatt angestiegen. Hierdurch wurden bereits CO2-Emissionen eingespart. Um bis 2045 klimaneutral zu sein, müssen aber noch weitere Ziele erreicht werden. Unter anderem wird angestrebt, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65% zu senken, indem die Energie, die aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird, bis zu diesem Jahr auf 80% erhöht wird. 2022 wurden allerdings erst 46% der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen.

Die Regelungen zur Solarpflicht sind unter anderem im GEG sowie im Bundesklimaschutzgesetz zu finden. Unter anderem werden Mindeststandards festgelegt, die Gebäude erfüllen müssen, die neu gebaut oder saniert werden. Allerdings ist zu beachten, dass es aktuell noch keine bundeseinheitliche Solarpflicht gibt, sondern dass die einzelnen Bundesländer zur Zeit noch individuelle Regelungen haben.

Regelungen zur Solarpflicht in verschiedenen Bundesländern

Da es bisher keine einheitliche Solarpflicht für ganz Deutschland gibt, herrschen in den unterschiedlichen Bundesländern jeweils andere Regelungen. Einige Bundesländer verzichten bisher noch auf eine Solarpflicht, in anderen gilt sie nur bei bestimmten Immobilien. Im Folgenden werden die verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer vorgestellt.

  • Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist ein Vorreiter in Sachen Solarpflicht. Sie gilt bereits seit 2022 für Wohn- und nicht Wohngebäude und muss auch bei Dachsanierungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass jede Immobilie die ein neues Dach bekommt, mit einer Solaranlage ausgestattet werden muss. Für Photovoltaik auf Dächern gelten in Baden-Württemberg spezielle Regeln. So müssen mindestens 60% der verfügbaren Dachfläche mit Solarmodulen versehen werden. Außerdem gilt die Solarpflicht auch für neu gebaute Parkplätze, die über mindestens 35 Stellplätze verfügen.

  • Bayern

Bayern nahm 2022 eine Anpassung am Klimaschutzgesetz und an der Bauordnung vor. Entsprechend müssen seit 2023 Industrie- und Gewerbegebäude, die neu gebaut werden, mit einer Solaranlage versehen sein. Seit Juli 2023 gilt dies auch für Nicht-Wohngebäude. Eine Solarpflicht für Wohngebäude und Dachsanierungen tritt 2025 in Kraft.

  • Berlin

Seit 2023 wird das Solargesetz in Berlin sowohl auf Neubauten als auch auf Bestandsimmobilien angewendet. Das bedeutet, dass bei einer Dachsanierung ebenso eine Solaranlage installiert werden muss wie bei einem Neubau. Hierbei können Immobilienbesitzer statt auf Photovoltaik auf Solarthermie zurückgreifen. Außerdem ist es möglich, Photovoltaikanlagen nicht auf dem Dach, sondern an der Gebäudefassade zu montieren.

  • Brandenburg

In Brandenburg tritt die Solarpflicht erst Ende 2023 in Kraft. Dann gilt sie allerdings nur für den gewerblichen Bereich. Gewerbeimmobilien müssen dann eine Solaranlage besitzen, wenn sie neu gebaut werden oder eine Dachsanierung erhalten. Auch bei Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen gilt die Solarpflicht dann.

  • Bremen

Wie in Brandenburg gibt es in Bremen derzeit ebenfalls noch keine Solarpflicht. Diese tritt im Juli 2024 in Kraft. Dann müssen bei Dachsanierungen Solaranlagen installiert werden. Für Neubauten gilt die Pflicht erst ab Juli 2025. Im Unterschied zu anderen Bundesländern ist es in Bremen möglich, der Solarpflicht durch eine Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie nachzukommen.

  • Hamburg

Hamburg verfügt mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz über eigenständige Regelungen. Diese besagen, dass seit 2023 die Solarpflicht für sämtliche Neubauten gilt und dass diese Pflicht ab 2025 auch auf Dachsanierungen ausgeweitet wird.

  • Hessen

In Hessen besteht zur Zeit noch keine Solarpflicht, ab Ende 2023 müssen jedoch offene, landeseigene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Zudem schreibt § 9a hessisches Energiegesetz vor, dass ab Ende 2023 sämtliche landeseigenen Neu- und Erweiterungsbauten mit einer Solaranlage versehen werden müssen. Das gilt allerdings nur für Gebäude mit einer Nutzungsfläche von 50 Quadratmetern oder mehr. Landeseigene Bestandsbauten mit mehr als 50 Quadratmetern müssen erst Ende November 2024 mit einer Solaranlage versehen werden.

  • Niedersachsen

In Niedersachsen müssen gewerbliche Neubauten seit 2023 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattete werden. 2024 gilt diese Pflicht auch für öffentliche Neubauten. Eine Solarpflicht für Dachsanierungen greift erst ab 2025. Neubauten müssen seit 2023 zudem so geplant werden, dass sie später problemlos mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden können.

  • Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen müssen alle Parkplätze, den zu Nicht-Wohngebäuden gehören, laut der Landesverordnung NRW § 8 Abs. 2 mit einer Solaranlage versehen werden wenn diese mehr als 35 Stellplätze umfassen. Ebenso gilt die Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Gebäude, zu denen beispielsweise Schulen und Schwimmbäder gehören. Ab 2024 gilt die Solarpflicht für alle Neubauten im gewerblichen Bereich und ab 2025 für private Gebäude. Eine Solarpflicht bei Dachsanierungen tritt hier erst 2026 in Kraft.

  • Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt seit September 2021 das neue Landessolargesetz. Es schreibt vor, dass gewerbliche Neubauten mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Wenn überdachte Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen gebaut werden, müssen 60% der verfügbaren Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese Regelung gilt nur für überdachte und gewerblich genutzte Parkplätze. Es besteht zudem die Möglichkeit, statt einer Photovoltaikanlage solarthermische Anlagen zu nutzen.

  • Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verfügt über das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), dessen Neufassung seit 2022 gilt. Dieses Gesetz schreibt Solaranlagen bei Nichtwohngebäuden vor. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. Ebenso müssen neugebaute Parkplätze mit mehr als 100 Stellflächen mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

Regelungen in den übrigen Bundesländern

Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben zurzeit keine Solarpflicht und es gibt auch keine Pläne, eine solche in den kommenden Jahren einzuführen.

Ausnahmen von der Solarpflicht

Es gibt einige Ausnahmen von den geltenden Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern. Das liegt daran, dass nicht alle Immobilien dazu geeignet sind, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet zu werden. Einige Gebäude haben eine zu kleine Dachfläche, als dass sich eine solche Anlage lohnen würde, und andere sind nach Norden hin ausgerichtet, sodass sie gar kein Licht abbekommen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, gilt in vielen Bundesländern die Solarpflicht erst ab einer Gebäudenutzfläche von mindestens 50 Quadratmetern.

Hinweis: Wer der Meinung ist, dass seine Immobilie die Vorgaben für die Solarpflicht nicht erfüllt, muss einen entsprechenden Nachweis erbringen. Wie dieser auszusehen hat, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in den jeweiligen Bestimmungen vor Ort geregelt. Es ist wichtig, sich genau zu informieren, um seriös einschätzen zu können, ob eine Solarpflicht für das eigene Gebäude besteht und wenn nein, wie dies nachzuweisen ist.

Die Zukunft der Solarpflicht

Das langfristige Ziel der Bundesregierung ist es, dass die individuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer durch eine bundesweit geltende Solarpflicht abgelöst werden. Hierdurch soll für mehr Transparenz und Einheitlichkeit gesorgt werden, damit alle Bürger genau wissen, was bei ihrer jeweiligen Immobilie wann zu tun ist. Zwar steht noch nicht konkret fest, wie eine bundeseinheitliche Regelung aussehen wird, der aktuelle Koalitionsvertrag gibt jedoch einige Hinweise.

Hierin ist beispielsweise das Ziel ausgegeben worden, dass für sämtliche gewerbliche Neubauten eine Solarpflicht bestehen soll. Ebenso wird angestrebt, Solaranlagen bei Neubauten zur Regel zu machen, auch wenn es vereinzelt Ausnahmen geben wird. Wie ein möglicher Umgang mit Bestandsbauten aussehen könnte, wird im Koalitionsvertrag allerdings nicht gesagt.

Achtung: Bereits 2021 hat die CDU vorgeschlagen, eine Solarpflicht festzuschreiben. Daraufhin wurde ein Gesetzesentwurf durch die Grünen erarbeitet, der Vorschläge macht, wie man den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland vorantreiben und beschleunigen könnte. Hier wurden bereits mögliche Ausnahmen genannt, die beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude gelten könnten.

Aktuell ist nicht klar wann eine bundesweite Solarpflicht kommt und wie diese konkret aussehen wird. Es besteht jedoch Einigkeit in der Bundesregierung, dass es für die Erreichung der Klimaziele und für die Vereinfachung der aktuellen Prozesse von Vorteil wäre, wenn ein solches Gesetz möglichst bald in Kraft treten würde. Die EU schlägt vor, dass man eine Photovoltaikpflicht bis 2025 für öffentliche und gewerbliche Gebäude festlegen und sie bis 2029 auf Wohngebäude erweitern sollte.

Hierbei ist zu beachten, dass ein Erfolg der Solarpflicht davon abhängt, dass die Bürger davon überzeugt sind und sich für sie engagieren. Deswegen ist es sinnvoll, Anreize für die Umsetzung von Solarmaßnahmen zu schaffen. Aktuell ist das besonders leicht, da die Strompreise durch die Energiekrise stark angestiegen sind. Es besteht somit ein erhebliches Einsparpotenzial durch Photovoltaikanlagen, was ein wichtiger Anreiz für viele Immobilienbesitzer ist. Ebenso ist es sinnvoll, das für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Nicht zuletzt hat man sich für eine Erhöhung der Einspeisevergütung entschieden. Folglich kann man mit einer Photovoltaikanlage gutes Geld verdienen, wodurch sich die Investition schneller amortisiert.

Diese Kosten sind durch die Solarpflicht zu erwarten

Mit der Solarpflicht gehen verschiedene Kosten einher, über die sich Immobilienbesitzer im Klaren sein sollten. So fallen für Einfamilienhäuser bei der Installation einer Photovoltaikanlage etwa 5.000 bis 15.000 € an und es müssen noch einmal 10.000 bis 20.000 € für einen Speicher eingeplant werden.

Hierbei ist zu beachten, dass sich besonders große Anlagen relativ schnell amortisieren, da sie eine hohe Leistung besitzen. Kleine Anlagen sind hingegen deutlich teurer. Bei der aktuellen Einspeisevergütung lässt sich die Investition meist innerhalb von 10 Jahren ausgleichen, sodass danach Gewinn gemacht werden kann. Wenn staatliche Förderungen genutzt werden, amortisiert sich die Anschaffung zudem noch schneller.

Die Lebenserwartung einer Solaranlage liegt bei etwa 30 Jahren, wobei allerdings schon nach 10 bis 15 Jahren der Speicher ausgewechselt werden muss. Wer sich keine eigene Photovoltaikanlage anschaffen möchte, kann diese mieten. Das kostet etwa 90 bis 200 € im Monat. Meist umfasst dieser Preis auch Wartungen, Reparaturen, notwendige Versicherungen und einiges mehr.

Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen

Bauherren haben die Möglichkeit, bei der Installation einer Photovoltaikanlage Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. So bietet beispielsweise die KfW günstige Kredite für Photovoltaikanlagen, wobei die Kreditkosten von Faktoren wie der Lage der Immobilie, vorhandenen Sicherheiten und einigem mehr abhängen. Der tatsächliche Zinssatz wird von der Hausbank ermittelt.

Neben Förderungen wie dem Wohngebäudekredit 261 und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es auch regionale Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, auf die zurückgegriffen werden kann. Nicht zuletzt gibt es einige Stromanbieter, die den Einbau einer Solaranlage fördern.

Sind die Kosten der Solarpflicht umlagefähig?

Für Mietimmobilien ist eine Photovoltaikanlage häufig besonders interessant, da die dabei anfallenden Kosten an die Mieter weitergegeben werden können. Das gilt allerdings nur, wenn Endenergie eingespart wird. Sobald die von der Photovoltaikanlage erzeugte Energie vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, sind die Kosten nicht mehr umlagefähig. Profitieren die Mieter hingegen von der Photovoltaikanlage, können bis zu 8% der Kosten zur jährlichen Kaltmiete hinzuaddiert werden. Etwaige Förderungen müssen von diesem Wert allerdings abgezogen werden.

Wichtige Kritikpunkte

Die Solarpflicht steht von verschiedenen Seiten in der Kritik. Unter anderem wird kritisiert, dass die Finanzierung nicht transparent genug sei und das eine Solarpflicht die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Umweltschutzmaßnahmen reduzieren könnte. Außerdem wird gesagt, dass eine Solarpflicht längst nicht ausreicht, um die selbstgesetzten Klimaziele zu erreichen. Nicht zuletzt wird häufig auf den bestehenden Handwerkermangel hingewiesen. Durch diesen kann es sehr lange dauern, bis man eine gewünschte Photovoltaikanlage tatsächlich zur Verfügung hat.

Fazit

Aktuell existiert noch keine bundeseinheitliche Solarpflicht, sondern es gibt individuelle Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Der Fokus liegt hierbei zur Zeit auf gewerblichen Immobilien und Parkplätzen, die Solarpflicht wird kontinuierlich jedoch auf Wohngebäude ausgeweitet werden. Eine rückwirkende Installationspflicht existiert allerdings nicht. Um bei der Planung der Anlage alles richtig zu machen und die Kosten realistisch einschätzen zu können, sollten sich alle Immobilienbesitzer ausgiebig mit dem Thema beschäftigen. So haben sie zudem die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen und bei ihrem Beitrag zum Umweltschutz erhebliche Kosten einzusparen.

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