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Die Solarpflicht kommt: Das müssen Vermieter bei Dachsanierungen und Neubauten wissen

Solarpflicht in Deutschland - was Vermieter beachten sollten

Inhalt:

Als Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele, steht unter anderem auch eine bundesweite Solarpflicht auf der Agenda. Was das für Sie als Eigentümer oder Vermieter bedeutet, erfahren Sie hier.

In vielen Bundesländern gilt die Solarpflicht bereits – eine bundeseinheitliche Regelung existiert aber noch nicht. Bisher ist sind die Regelungen daher Ländersache und überaus unterschiedlich. Um die Klimaziele besser erreichen zu können, wird deshalb eine bundesweit einheitliche Regelung geplant und auch von der EU gibt es Druck. Neben Ausnahmen von der Solarpflicht existieren auch immer mehr Förderungen und Anreize die für Sie interessant sein könnten.

Für Vermieter besteht zudem die Möglichkeit, Kosten teilweise auf den Mieter umzulegen. Fakt ist: Solaranlagen lohnen sich auf Mehrfamilienhäusern ohne Zweifel. Und wenn die Mieterschaft ihren privaten Anteil mit einem Balkonkraftwerk ebenso darstellt, werden viele Wohngebäude energetisch weitaus besser als zuvor. Was es mit der Solarpflicht auf sich hat, welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt und worauf Sie sonst noch im Zusammenhang mit dem Thema achten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Solarpflicht dient der Erreichung der Klimaziele

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen – die Solarpflicht. In aller Regel handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen, aber auch eine Solarthermie kann unter Umständen eine Alternative darstellen.

Zurzeit gibt es noch keine bundesweit einheitliche Regelung einer Solarpflicht, doch dies scheint nur eine Frage der Zeit. Bislang ist die Pflicht in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Hintergrund der Solarpflicht ist die Senkung der CO2-Emissionen und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Schon bis 2030 sollen Treibhausgas-Emissionen um mindestens 65 Prozent verringert werden. Auch der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll massiv gesteigert werden. Vergangenes Jahr lag dieser noch bei circa 46 Prozent. Den Zielen entsprechend soll er im Jahr 2030 bereits bei 80 Prozent liegen. Im Gebäudeenergiegesetz und im Bundes-Klimaschutzgesetz sind Mindestanforderungen an Gebäude festgelegt.

Die Solarpflicht ist also eine konkrete Maßnahme zur Erreichung der gesetzlich festgelegten Klimaziele durch den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien. Sie soll die Energiewende weiter vorantreiben, um eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu realisieren.

Wo ist eine Solarpflicht bereits festgelegt?

Die aktuellen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern herrscht bereits eine Pflicht für Photovoltaikanlagen, in anderen sind sie erst für einen späteren Zeitpunkt geplant.

In den folgenden Bundesländern gibt es bereits eine Solaranlagenpflicht:

Das Solargesetz von Berlin

Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Regelungen zur Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen

Neue Regelungen zu Solaranlagen in Bayern

Klimaschutz in Schleswig-Holstein – Mehr Photovoltaik

Landesgesetz zur verpflichtenden Installation von Solaranlagen in Rheinland Pfalz

Klimaschutz in Niedersachsen ab 2023

Klimafreundliche Energie für Hamburg

Bevor keine bundesweite Solarpflicht für Dachsanierungen und Neubauten in Kraft getreten ist, heißt das für Sie als Vermieter, dass Sie sich über die in ihrem Bundesland geltenden Bestimmungen informieren müssen.

Baden-Württemberg als Pionier der Solarpflicht

Bereits im letzten Jahr hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Solarpflicht sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Anfang diesen Jahres wurde sie nun auch auf Dachsanierungen ausgeweitet. Die Pflicht greift darüber hinaus auch beu bei Parkplatz-Neubauten, sofern sie mehr als 35 Stellplätze umfassen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie das Dach im Falle einer grundlegenden Sanierung mit einer Solaranlage versehen müssen. Mit einem kleinen Solarmodul auf dem Dach ist dieser Pflicht allerdings nicht Genüge getan, denn es gibt sehr konkrete Vorgaben. So müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet sein. Geeignet ist eine Dachfläche bei einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 20 Quadratmetern.

Viele Bundesländer sehen Pflicht vor – aber äußerst unterschiedlich

Im Großteil der Bundesländern gilt eine Solarpflicht bereits. Allerdings sind sowohl die gesetzlichen Grundlagen, als auch die konkreten Regelungen überaus unterschiedlich. Die Bundesländer haben die Bestimmungen entweder in die Landesbauordnung oder Energiegesetz integriert oder sich aber für ein Spezialgesetz entschieden. So existieren in diversen Bundesländern eigene Solargesetze.

Noch unterschiedlicher sind die konkreten Bestimmungen und die Pläne über zukünftige Regelungen. Nordrhein-Westfalen bietet beispielsweise einen genauen Fahrplan, ab wann für welche Gebäude die Solarpflicht in Kraft tritt. Bisher gilt diese nur für neue öffentliche Gebäude und unter gewissen Voraussetzungen auch für Parkhäuser.

Während manche Bundesländer eine Solarpflicht zunächst auf gewerbliche Neubauten beschränken, gilt die Pflicht in anderen Bundesländern für alle Neubauten.

In Berlin etwa gilt seit diesem ja das Solargesetz, welches die Pflicht für Neubauten und für Bestandsimmobilien vorsieht, wenn eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird.

Die Regelungen unterscheiden sich zudem nicht nur darin, welche Gebäude sie wann überhaupt erfassen, sondern auch, welche Alternativen zugelassen sind und welche Qualität bestimmte Gebäude aufweisen müssen. Dies macht sich insbesondere bei Parkplätzen bemerkbar. Während die Solarpflicht in Schleswig-Holstein erst bei 100 Stellplätzen greift, müssen Parkhäuser in Nordrhein-Westfalen dieser Pflicht schon bei 35 Stellplätzen nachkommen. Andere Bundesländer siedeln die Mindestanzahl dazwischen an.

Einige Bundesländer – darunter Berlin und Rheinland-Pfalz sehen vor, dass alternativ auch solarthermische Anlagen verbaut werden dürfen. Andere Bundesländer sehen eine solche Alternative hingegen nicht vor.

In den meisten ostdeutschen Bundesländern sowie im Saarland bestehen bisher keine konkreten Pläne für die Einführung einer Solarpflicht.

Als Immobilieneigentümer müssen Sie sich daher unbedingt über die Regelungen informieren, die in dem Bundesland gelten, in dem Ihre Immobilie steht.

Ausnahmen bei bestimmten baulichen und faktischen Gegebenheiten

Für die meisten Regeln gibt es Ausnahmen – und die bestehen auch im Fall der Solarpflicht. Sind die notwendigen baulichen oder faktischen Gegebenheiten nicht erfüllt, macht eine Solarpflicht kaum Sinn.  Ist die Ausrichtung des Daches daher nach Norden oder sind die zusammenhängenden Dachflächen schlicht zu klein, können Sie damit rechnen, dass die Pflicht für Sie entfällt.

In den meisten Bundesländern sind Sie zudem von der Solarpflicht auch dann befreit, wenn die Gebäudenutzfläche bei unter 50 Quadratmetern liegt. Einer Solaranlage bedarf es dann nicht.

Doch aufgepasst! Ob ein Ausnahmefall vorliegt oder nicht, können Sie nicht einfach vermuten. Die Bundesländer haben eigene Bestimmungen dafür festgelegt, in welcher Form ein Nachweis erbracht werden muss. Allgemein hin lässt sich aber sagen, dass eine Pflicht entfällt, wenn eine Installation auch wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich ist.

Bundesweite Solarpflicht soll kommen

Bisher gibt es zwar nur individuelle Regelungen in den Bundesländern, aber diese sollen langfristig durch eine bundesweit einheitliche Regelung ersetzt werden. Klar ist also: die bundesweite Solarpflicht kommt. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht daher ebenfalls vor, dass geeignete Dachflächen in der Zukunft flächendeckend für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden sollen.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem auch vor, dass Photovoltaikanlagen für private Neubauten die Regel werden sollen. Für gewerbliche Neubauten sieht der Koalitionsvertrag hingegen eine zukünftige Verpflichtung vor. Bestandsbauten finden zwar keine Erwähnung, aber bereits in einem Gesetzesentwurf aus 2021 waren mögliche Ausnahmeregelungen, unter anderem für denkmalgeschützte Bauten, geregelt.

EU-Kommission sieht Umsetzung in zwei Phasen vor

Während über die Einführung einer bundesweiten Regelung weitgehend Einigkeit zu herrschen scheint, ist der Zeitpunkt und der genaue Umfang weiterhin unklar. Einen wichtigen Teil zur Erreichung der Klimaziele wäre es jedenfalls. Daher verwundert es nicht, dass auch die EU-Kommission bereits eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen in zwei Phasen vorgeschlagen hat. Sowohl für gewerbliche, als auch für öffentliche Gebäude soll diese Pflicht bis 2025 gelten. Die zweite Phase sieht sodann die Erweiterung auf Wohngebäude bis 2029 vor.

Kosten für Solaranlage gleichen sich nach circa 10 Jahren aus

Besonders abschreckend wirkt die Solarpflicht auf Eigentümer wegen der anfallenden Kosten für eine Installation. Diese liegen bei einem Einfamilienhaus zwischen 5.000 und 20.000 Euro, zumal weitere Kosten für einen Speicher anfallen können. Bis zu 30 Jahre hält eine Photovoltaikanlage. Stromspeicher müssen allerdings bereits nach spätestens 15 Jahren ausgetauscht werden.

Durch die Ersparnis von Stromkosten und der Einspeisevergütung können diese Kosten nach einigen Jahren ausgeglichen werden. Je größer die Anlage ist, umso mehr Leistung hat sie und desto wirtschaftlicher ist sie. Die Zeit, in der sich die Kosten für die Anlage ausgeglichen haben kann sich zudem durch staatliche Förderungen zusätzlich verkürzen.

Aufgrund der hohen Kosten kann aber auch eine Photovoltaikanlage zur Miete durch aus Sinn machen. Die Mietkosten betragen durchschnittlich zwischen 100 und 200 Euro. Neben den monatlichen Mietkosten sind darin in aller Regel neben der Installation auch Reparaturen, Wartungen und Versicherungen enthalten.

Darüber hinaus gibt es für Bauherren und Eigentümer verschiedene Möglichkeiten der Förderung bei der Installation. So bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Beispiel verschiedene Programme für zinsgünstige Kredite zur Finanzierung, die auf unterschiedliche Kunden abzielen.

Einzelne Bundesländer und Kommunen haben weitere Förderungen beschlossen und sogar einige Stromanbieter bieten mittlerweile Förderungen an.

Vergünstigen schaffen Anreize

Gerade bei steigenden Strompreisen kann der Einbau von Solaranlagen neben dem Klimaschutz auch die Unabhängigkeit von Preisen bieten. Zusätzlich wurden Entlastungen von der Mehrwertsteuer beschlossen, um Anreize zur Installation zu schaffen und für größere Akzeptanz zu sorgen. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp entfällt die Mehrwertsteuer komplett.

Um Anreize zu schaffen hat darüber hinaus eine Erhöhung der Einspeisevergütung stattgefunden. Die Maximale Nennleistung für Photovoltaikanlagen für die Einspeisung in das öffentliche Netz von bisher 70 Prozent wurde indes abgeschafft.

Kosten können nur bedingt umgelegt werden

Wenn Sie Solarmodule auf Ihrer Mietimmobilie installieren, können die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Im Gegenzug muss dafür aber Endenergie eingespart werden, denn nur dann greift die Modernisierungsumlage. Hat der Mieter hingegen keinen Vorteil davon, können die Kosten für ein Solarmodul auch nicht auf diesen umgelegt werden.

Falls sie sich gegen eine Volleinspeisung entscheiden und der Mieter von der Energieeinsparung profitiert, können 8 Prozent der Kosten auf die jährliche Kaltmiete umgelegt werden. Umlagefähig sind aber auch dann nur tatsächliche Kosten, nicht etwa Förderungssummen.

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