Das neue Heizungsgesetz verlangt Eigentümern eine Menge ab. Viele müssen ihre vorhandenen Heizungen austauschen und durch ein neues, umweltfreundliches System ersetzen. Hier stehen unterschiedliche Optionen zur Auswahl. Viele entscheiden sich für Fernwärme, weil diese viele Vorteile mit sich bringt und die Anforderungen erfüllt die das neue Heizungsgesetz stellt. Allerdings ist dieses Heizsystem nicht für alle Immobilien und Nutzer geeignet, weswegen ein genauer Anbietervergleich und eine präzise Kostenrechnung unverzichtbar sind.
Mit dem neuen Heizungsgesetz soll die Klimawende in Deutschland aktiv vorangetrieben werden. Das Gesetz für erneuerbares Heizen gibt klare Vorgaben, wie und in welcher Form ab 2024 geheizt werden soll und darf. Eigentümer sollen sich von fossilen Brennstoffen verabschieden und sich für umweltfreundlichere Alternativen entscheiden. Vor allem die Fernwärme bietet hierbei zahlreiche Vorteile. Bevor man sich für diese Art des Heizens entscheidet, sind jedoch zahlreiche Aspekte und Besonderheiten zu berücksichtigen.
Deswegen ist es wichtig, sich umfassend zum Thema zu informieren. Dieser Beitrag erklärt daher, was Fernwärme genau ist, wie Eigentümer sie nutzen können, welche Vor- und Nachteile mit ihr einhergehen und in welcher Verbindung sie zum neuen Heizungsgesetz steht.
Dem Heizungsgesetz mit Fernwärme die Stirn bieten
Bei Fernwärme handelt es sich um eine zentrale Wärmeversorgung von Immobilien. Hierbei werden Rohrleitungen genutzt, um die Wärme an die gewünschten Orte zu bringen. Neben dem Heizen kann Fernwärme auch für die Erzeugung von Warmwasser genutzt werden. Wichtig ist, auf gut isolierte Rohrleitungen zu setzen, weil die Temperatur des heißen Wassers dann gut weitergeleitet und in die Räume gebracht werden kann, in der sie benötigt wird.
Fernwärme wird üblicherweise in Heizkraftwerken erzeugt. Hierbei kommt eine sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz. Ein Vorteil bei diesem Vorgehen ist, dass hierbei Strom generiert wird, der für vielfältige Zwecke eingesetzt werden kann. Einige betreiben damit beispielsweise elektrische Geräte, andere nutzen den Strom, um ihr Elektrofahrzeug aufzuladen. Des Weiteren entsteht Fernwärme über Müllverbrennungsanlagen, Blockheizkraftwerke und Fernheizwerke. Unterschiedliche Anbieter setzen hierbei jeweils andere Schwerpunkte.
Fernwärme kann ökologisch sein, wenn sie beispielsweise aus Biomasse oder Solarthermie gewonnen wird. Ebenso ist es jedoch möglich, Fernwärme über fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle oder durch die Verbrennung von Müll zu generieren. Auch industrielle Abwärme kann genutzt werden. Aktuell haben fossile Energieträger noch einen hohen Anteil von 70% an der Fernwärme, die Nutzung erneuerbarer Energien schreitet allerdings voran und soll bis 2045 100% betragen.
Wer Fernwärme nutzt, benötigt keine eigene Heizanlage mehr. Stattdessen ist die eigene Immobilie an einen geschlossenen Kreislauf angeschlossen, der die benötigte Energie zum Heizen liefert. Nach der Erzeugung der Fernwärme wird das erwärmte Wasser über Verteiler- und Übergabestationen zu den jeweiligen Gebäuden transportiert, gibt dort Wärme ab und gelangt in abgekühlter Form wieder in das Netz. Dann fließt das Wasser zum Versorger zurück, wo es erneut aufgeheizt und ins System gegeben wird.
Anbieter von Fernwärme
Grundsätzlich gibt es eine große Auswahl an Anbietern von Fernwärme aus der Eigentümer wählen können. Allerdings herrschen hier andere Bedingungen vor als beispielsweise bei Stromverträgen. Fernwärmeverträge werden nämlich ausschließlich mit einem einzelnen Wärmelieferanten abgeschlossen. Dieser ist von der Planung bis zum Bau der entsprechenden Fernwärmenetze für sämtliche Aufgaben verantwortlich. Die Anbieter können somit nicht gewechselt werden.
Hinweis: Die Laufzeit von Fernwärmeverträgen ist deutlich länger als bei Stromverträgen. Üblich sind 10 Jahre.
Da sich Nutzer langfristig an einen Wärmelieferanten binden und diesen nicht wechseln können, herrscht eine sogenannte Monopolstellung vor. Das führt soweit, dass Anbieter ihre Preise frei wählen können, ohne hierbei in Konkurrenz mit anderen Anbietern treten zu müssen. Deswegen wird von Verbraucherschützern häufig eine einheitliche und individuelle Preisaufsicht gefordert, um Verbraucher schützen und eine irreguläre Preisgestaltung verhindern zu können.
In einigen Kommunen gibt es zudem einen sogenannten Nutzungszwang. Das bedeutet, dass bestimmte Immobilienbesitzer zwingend Fernwärme verwenden und sich für einen der vorhandenen Anbieter entscheiden müssen. Wer dies partout nicht möchte, kann alternativ auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Eine entsprechende Nutzung befreit in vielen Situationen von der Pflicht zur Fernwärmenutzung.
Für wen eignet sich Fernwärme nach dem neuen Heizungsgesetz?
Bevor man sich für Fernwärme entscheidet, um den Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes zu genügen, muss man zunächst genau prüfen, ob sich diese Methode für einen selbst eignet. Nicht alle Immobilien sind auf die Nutzung von Fernwärme ausgelegt. Üblicherweise ist es so, dass gerade Gebäude in Ballungszentren hiervon profitieren, weil dort viele Häuser an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können. So lassen sich die Kosten für Rohre reduzieren und auch der Ausbau der Fernwärmeanlage rechnet sich deutlich schneller, wenn mehr Wärme abgegeben und genutzt wird.
Damit sich der Einsatz von Fernwärme lohnt, muss ein Mindestenergieverbrauch erreicht werden. Das ist vor allem in Regionen der Fall, in denen es viele Mehrfamilienhäuser gibt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass noch ein großer Nachholbedarf besteht. 2023 waren lediglich 14% der Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen, obwohl sich die Methode für deutlich mehr Immobilien eignen würde.
Immer häufiger werden Fernwärmenetze nicht nur in bestehenden Siedlungen eingesetzt, sondern bei Neubaugebieten direkt mit geplant. So lässt sich das System von Anfang an an die neuen Immobilien anpassen, sodass seine Vorteile zum Tragen kommen, ohne dass viele Nachteile auftreten. Üblicherweise werden solche Immobilien an ein Fernwärmenetz angeschlossen, die sich in einem Umkreis von etwa 20 bis 30 km rund um das Kraftwerk der Anbieter befinden. Auf diese Weise kommt es bei der Versorgung mit Fernwärme nicht so leicht zu Wärmeverlusten.
Kostenübersicht und Antragstellung
Um einschätzen zu können, ob sich Fernwärme für einen selbst lohnt, sollte man eine Übersicht der mit dem System verbundenen Kosten erstellen. Über einen Vollkostenvergleich lassen sich unterschiedliche Heizsysteme leicht einander gegenüberstellen. Das ist deutlich aussagekräftiger als eine reine Gegenüberstellung der Fernwärmekosten und der bisherigen Energiekosten.
Das liegt daran, dass bei einem solchen Vollkostenvergleich sämtliche Kosten in den Blick genommen werden. Immerhin spielen nicht nur die Betriebskosten eine Rolle, sondern auch die Anschaffungs- und Wartungskosten. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass es bei Fernwärme zu einem gewissen Erzeugungsverlust kommt. Diese Zusatzkosten sind im Fernwärmepreis üblicherweise inkludiert.
Wird im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes der Austausch einer Öl- und Gasheizung nötig und ein Fernwärmeanschluss liegt vor oder soll gebaut werden, ist ein Umstieg häufig sinnvoll. Es ist empfehlenswert, mit einem Energieberater zu sprechen, der einem die verschiedenen Vor-und Nachteile des Systems erklärt und genau prüft, ob die eigene Immobilie für Fernwärme geeignet ist.
Sollte dies der Fall sein, kann ein Antrag bei einem Versorgungsunternehmen gestellt werden. Dieses prüft dann, ob und auf welche Weise ein Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Außerdem führt es die verschiedenen Kosten und den Aufwand auf, die mit diesem System einhergehen. So können sich Interessierte leicht entscheiden, ob sie einen Fernwärmeanschluss wollen. Ist dies der Fall, kann direkt einen Termin für den Anschluss an das Fernwärmenetz vereinbart werden.
In ländlichen Regionen eignet sich Fernwärme lediglich dann, wenn die Wärme lokal günstig hergestellt werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es Bauern in der Region gibt, deren Biomasse zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt werden kann. Ansonsten befinden sich die Immobilien häufig so weit vom Heizkraftwerk der Versorger entfernt, dass sich ein Anschluss nicht lohnt.
Die Verbindung zwischen neuem Heizungsgesetz und Fernwärme
Der Beschluss zum neuen Heizungsgesetz erfolgte im September. Es schreibt vor, dass Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden, mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen müssen. Bis 2045 wird dieser Wert auf 100% ansteigen. Die Regelungen, die das neue Heizungsgesetz vorsieht, gelten zunächst nur für Neubaugebiete, frühestens ab 2026 werden auch andere Regionen davon betroffen sein. Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen, die die Umstellung für die Eigentümer so einfach wie möglich machen und die anfallenden Kosten in einem verträglichen Rahmen halten sollen.
Die Kommunen sind verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Diese müssen spätestens 2028 vorliegen. Anhand solcher Pläne erkennen Eigentümer leicht, ob ein Fernwärmenetz gebaut werden soll und wann es voraussichtlich vorliegen wird. So können sie gezielt planen, wie sie den Austausch ihrer Heizung umsetzen und ob Fernwärme für sie geeignet ist. Liegt ein Plan zum Bau eines Fernwärmenetzes in einer bestimmten Kommune vor, können vorhandene Gas- und Ölheizungen bis 2034 weiter betrieben werden.
Haben sich Eigentümer für eine Wärmepumpe entschieden und ist diese bereits eingebaut, besteht keine Pflicht, auf Fernwärme zu wechseln. Das Ziel ist es, bis 2030 eine Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien und Abwärme von mindestens 50% zu erreichen. Hierbei müssen allerdings die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden. So gibt es beispielsweise Ausnahmeregelungen für ältere Erzeugungsanlagen.
Die Kosten für Fernwärme
Bevor man sich für ein Heizsystem entscheidet, müssen die individuellen Kosten berücksichtigt werden. Gerade angesichts der stark ansteigenden Energiepreise ist es wichtig, auf eine verlässliche und günstige Heizmethode zu setzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten für Fernwärme nicht einheitlich sind. Abhängig davon, wo sich eine Immobilie befindet und für welchen Versorger man sich entscheidet, fallen jeweils andere Kosten an. Deswegen ist es wichtig, einen umfassenden Preisvergleich durchzuführen und hierbei zu berücksichtigen, dass auch innerhalb einzelner Städte verschiedenen Netzgebiete vorliegen können. Diese gehen dann häufig mit jeweils anderen Preise für die Services einher.
Bei einem Preisvergleich müssen vor allem zwei Aspekte berücksichtigt werden: der Verbrauch und der Grundpreis. Der Grundpreis wird auch als Anschlusswert bezeichnet und umfasst unter anderem die anteiligen Kosten am Fernwärmenetz und dem Kraftwerk. Der Verbrauch wird individuell berechnet und als Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Üblicherweise wird ein Verhältnis von 25% zu 75% erreicht, wobei 75% der Kosten auf den Arbeitspreis entfallen.
Aktuell müssen durchschnittlich 11 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden, wenn man Fernwärme nutzen möchte. Da die unterschiedlichen Anbieter eine Monopolstellung haben, können je nach Standort jedoch auch Preise verlangt werden, die deutlich hiervon abweichen. In 2022 mussten Nutzer von Fernwärme durchschnittlich 14,50 € pro Quadratmeter und Jahr bezahlen.
Wärmenetz und Wärmepreisbremse
Auf der Suche nach einem geeigneten Anbieter von Fernwärme sollte man unbedingt die Effizienz des jeweiligen Netzes berücksichtigen. Wie ökologisch das System ist, entscheidet maßgeblich der Energieträger, der für die Wärmegewinnung verwendet wird. Zudem muss allerdings auch sichergestellt sein, dass es möglichst zu keinen Leistungsverlusten kommt. Wie hoch diese sind, müssen die jeweiligen Anbieter auf Anfrage angeben.
Fernwärmenetze mit einem geringen Leistungsverlust haben eine hohe Effizienz und sind somit besonders umweltfreundlich. Hohe Verluste bedeuten demgegenüber, dass mehr Energie aufgewendet werden muss, um dieselbe Heizleistung zu erreichen. Entsprechend steigen die Kosten an, die auf die Kunden umgelegt werden können. Deswegen ist es wichtig, nicht einen beliebigen Anbieter zu wählen, sondern die verschiedenen Dienstleister und ihre Fernwärmenetze genau zu überprüfen.
Seit März 2023 greift die Energiepreisbremse, die 2022 beschlossen wurde. Diese gilt rückwirkend ab Januar 2023 und mindestens bis Ende 2023, wobei eine Verlängerung bis Ende April 2024 von der Bundesregierung angestrebt wird. Diese Energiepreisbremse sorgt dafür, dass 80% des bisherigen Verbrauchs höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde kosten dürfen. Die Grundlage für die Berechnung der Kosten ist der Verbrauch des Vorjahres.
Das ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten
Laut § 2 Punkt 4 Betriebskostenverordnung sind Vermieter berechtigt, die Fernwärmekosten als Betriebskosten an ihre Mieter weiterzugeben. Das gilt sowohl für den Grund- als auch für den Arbeitspreis. § 6 Heizkostenverordnung schreibt zudem vor, dass die Kosten auf alle Mieter verteilt werden müssen. So soll für eine größtmögliche Gerechtigkeit und Übersichtlichkeit bei der Umlage gesorgt werden.
Hinweis: Die Verteilung muss zu mindestens 50% und zu höchstens 70% verbrauchsabhängig erfolgen. Die restlichen Kosten sind verbrauchsunabhängig umlagefähig. Hier wird nicht der individuelle Verbrauch berücksichtigt, sondern die Quadratmeterzahl. Hierbei muss allerdings eine separate Auflistung von Warmwasserkosten und Heizkosten erfolgen.
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass die Heizkostenabrechnung so gestaltet sein muss, dass man sie auch ohne Fachexpertise und Hintergrundwissen verstehen kann. In vielen Immobilien liegen mittlerweile fern auslesbare Zähler vor. Ist dies der Fall, sind die Vermieter dazu verpflichtet, ihren Mietern jeden Monat eine Verbrauchsübersicht zukommen zu lassen.
Ein Wechsel von dezentralem Heizen zur Fernwärme gilt als Modernisierungsmaßnahme. Immerhin wird durch die Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eine teils hohe Energieeinsparung realisiert, von der auch die Mieter profitieren. Schließlich verbessert sich durch eine solche Umstellung die Energieeffizienz einer Immobilie. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass Einsparungen direkt beim Mieter erkennbar sind, solange der Primärenergieverbrauch sinkt. Die entsprechenden Regelungen sind in § 555b BGB zu finden. Mieter müssen eine Umstellung daher dulden, solange sie mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich angekündigt wird.
Diese Vorteile bringt das neue Heizungsgesetz
Mit der Nutzung von Fernwärme erfüllt man nicht nur die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes, sondern profitiert noch von zahlreichen Vorteilen. Unter anderem wird kein Heizsystem im Keller mehr benötigt, da die Versorgung mit Wärme über ein System aus Rohrleitungen erfolgt. Somit muss kein Lagerraum für Brennstoffe mehr zur Verfügung stehen und Nutzer haben mehr Platz zur Verfügung.
Des Weiteren bringt Fernwärme finanzielle Vorteile mit sich. Beispielsweise müssen keine hohen Investitionskosten getätigt werden um das System nutzen zu können. Auch fallen keine Zusatzkosten für Wartungen oder Leistungen von Schornsteinfegern mehr an, wenn man ein entsprechendes System nutzt. Die Kosten für solche Services sind dann in den Grundgebühren der Versorger bereits enthalten. Außerdem ist es häufig so, dass die Nutzung von Fernwärme deutlich günstiger als andere Heizsysteme ist, sodass im Vergleich zu Öl oder Gas die Kosten spürbar sinken.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Fernwärme deutlich umweltfreundlicher als andere Heizsysteme ist. So kommt bei Fernwärme einerseits eine Kraft-Wärme-Kopplung und andererseits Industriewärme zum Einsatz. Die Nutzung von fossilen Brennstoffen sinkt kontinuierlich und stattdessen wird vermehrt auf erneuerbare Energien gesetzt. Hierdurch soll insbesondere den Ansprüchen Rechnung getragen werden, die das neue Heizungsgesetz an moderne Wärmeanlagen setzt. Insgesamt sinkt der CO2-Ausstoß bei Fernwärme im Vergleich zu anderen Heizmethoden. Wie hoch die Einsparung ist, können Interessierte bei den Anbietern erfragen.
Nutzer profitieren von verschiedenen Förderungen, wenn Sie sich für die Nutzung von Fernwärme entscheiden. Immerhin hat der Gesetzgeber ein interesse daran, dass möglichst viele Eigentümer auf umweltfreundliche Heizsysteme umsteigen und so einen Beitrag zur Erreichung der selbstgesetzten Klimaziele leisten. Wie hoch die Förderung ist, hängt vom Wärmebedarf ab, sie liegt aber üblicherweise zwischen 500 und 3.000 €. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Nicht zuletzt besteht beim Einsatz von Fernwärme die Möglichkeit, individuelle Anpassungen vorzunehmen. Sinkt beispielsweise der Bedarf, so kann die bereitgestellte Wärmemenge reduziert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass mit der bereitgestellten Wärme immer eine Mindesttemperatur von 20° C erreicht werden kann. Eine entsprechende Anpassung kann einmal jährlich vorgenommen werden, solange sie vier Wochen im Vorfeld beantragt wird. Durch eine solche Reduzierung sinkt der Grundpreis spürbar.
Hinweis: Es gibt eine Faustformel, mit deren Hilfe bestimmt werden kann, ob man eine Anpassung der Wärmemenge vornehmen sollte. Hierfür nimmt man den Jahresverbrauch in Kilowattstunden und teilt ihn durch die Wärmeleistung in Kilowattstunden. Bei einem Ergebnis von 1800 h ist keine Anpassung nötig. Bei einem deutlich niedrigeren Wert, sollte hingegen eine Anpassung vorgenommen werden um Geld zu sparen.
Diese Nachteile bringt das neue Heizungsgesetz
Mit der Nutzung von Fernwärme gehen nicht nur Vorteile, sondern auch einige Schwierigkeiten einher. Beispielsweise sind nicht alle Immobilien für die Nutzung dieses Heizsystems geeignet, da manche Gebäude zu weit vom jeweiligen Versorger entfernt sind. Außerdem herrscht im Bereich der Fernwärme eine Monopolstellung vor. Dieser fehlende Wettbewerb sorgt dafür, dass man den Anbieter nicht wechseln kann und dass man stark von den Preisen abhängig ist, die dieser bereitstellt. Außerdem müssen sich Immobilienbesitzer langfristig entscheiden und sich dauerhaft an einen Versorger binden. Verträge im Bereich Fernwärme haben üblicherweise eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Des Weiteren sollten sich Interessenten bewusst machen, dass mit einem Wechsel zu Fernwärme Umstellungskosten verbunden sind. Unter anderem muss ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen und auch eine Fernwärmeübergabestation installiert werden. Zudem kostet es Geld, das bisherige Heizsystem auszubauen und zu entsorgen. Die Kosten, die mit einem solchen Wechsel verbunden sind, belaufen sich bei kleineren Immobilien üblicherweise auf 8.000 bis 15.000 €.
Fernwärme ist meist umweltfreundlicher als andere Heizsysteme, das ist allerdings nicht immer so. Insbesondere dann, wenn die Fernwärme über fossile Brennstoffe gewonnen wird, entsteht ein hoher CO2-Fußabdruck. Das neue Heizungsgesetz sorgt jedoch dafür, dass der Anteil an erneuerbaren Energien bei der Fernwärme bis 2045 auf 100% steigt. Des Weiteren können lange Transportwege zwischen Kraftwerk und Immobilie zu einem Problem werden wenn hierbei ein hoher Wärmeverlust entsteht.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Heizkosten teilweise höher sind als bei anderen Heizsystemen. Hierbei ist der individuelle Energiebedarf einer Immobilie zu berücksichtigen. Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto weniger Wärme wird benötigt und desto höher sind die Fernwärmekosten im Vergleich zu dezentralen Heizsystemen. Es muss daher genau gerechnet werden, ob sich die Fernwärme für einen selbst lohnt. Das gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass ein Fernwärmenetz ganzjährig im Betrieb ist. Das ist sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht gegebenenfalls ein Nachteil.
Fazit: den eigenen Bedarf genau bestimmen
Das neue Heizungsgesetz hat das Ziel, die Klimawende in Deutschland zu unterstützen und einen Beitrag im Kampf gegen den menschengemachten Klimawandel zu leisten. Insbesondere Fernwärme spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Bevor man sich für dieses Heizsystem entscheidet, müssen jedoch vielfältige Vorüberlegungen getroffen und entstehende Kosten berechnet werden. Die vielfältigen Vor- und Nachteile der Fernwärme sollten einander gegenübergestellt werden, um einschätzen zu können, ob sich das System für einen selbst lohnt. Langfristig kann man mit Fernwärme die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes erfüllen und sich somit ideal auf das Heizen der Zukunft vorbereiten. Dennoch ist eine individuelle Prüfung unverzichtbar.