Die kalte Jahreszeit stellt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und die WEG-Verwaltung vor besondere Herausforderungen. Schnee und Eis machen nicht nur das tägliche Leben schwerer, sondern erfordern auch konkrete Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht. Ein zentraler Punkt dabei ist die Organisation des Winterdienstes, der Gehwege, Zufahrten und Gemeinschaftsflächen schnee- und eisfrei halten muss. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten die WEG-Verwaltung im Winter hat, wie der Winterdienst organisiert werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.