Gewerbeimmobilien: BGH entscheidet für Anspruch auf Mietminderung bei Lockdown
Gerade Gewerbemieter, die von den auferlegten Schließungen während der Pandemie betroffen waren und sind, können aufatmen. Zwar gilt stets der Einzelfall, aber der BGH entschied, dass Gewerbetreibende einen grundsätzlichen Anspruch auf Mietminderung bei einem Lockdown haben. Was bedeutet das für die Vermieter von Gewerbeimmobilien?